Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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8. Sonstige sachdienliche Mitteilungen: 
  
9. Angabe der Gemeinde, in der der 
Pflichtige — neben seinem Wohnsitz im 
Bezirke des Veranlagungsamts — 
etwa noch einen 2. Wohnsitz hat: 
  
  
10. Mitteilungen zum Zwecke einer etwa veranlaßten Steuerausscheidung: 
  
Es entfallen auf die Gemeinde: 
  
M 40“ % 4% * 
a) Wert der Betriebskapitals- 
Bestandteile ohne Schuldenabzug: 
b) Gewerbliche Reineinkünfte: ) 3 
davon ab der Abzug nach Art. 10 s 
Abs.lld.GewS-1Gef.: I 
bleibt als Rest = Gewerbliche 
Erträge: 
  
  
c) Grund= und Haussteuern im I 
Normalbetrage: 
  
  
(Siegel.)
	        
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