594
Für d. Grund-
stückshandel vol.
die Sondervor-
schrift im Art. 8
Abs. IV d. Gew
St Ges.
Für die Pfand-
briefanstalten,
Darlehenskassen,
Kreditinstitute
u. Versicherungs-
anstalten vgl. die
Sondervor-
schriften im Art.8
Abs. II Ziff. 6
und Abs. III d.
GewsSt Ges.
C. Einkünfte aus
Kapitalver-
mögen
lÜ). Einkünfte aus
Beruf
9Bezügen
18.
und
an sonstigen
11.
12.
13.
Welches ist der Wert Ihres gesamten gewerblichen Betriebs-
kapitals, d. h. der sämtlichen Ihrem Gewerbebetriebe gewid-
meten eigenen oder anderen Personen gehörigen Gegenstände
und zwar ohne Schuldenabzug — mit Ausnahme jedoch der
Grundstücke und Gebäude —2
Wie viel trifft von der vorstehend unter Ziff. 11 angegebenen
Summe
a) auf Roh- und Hilfsstoffe, einschließlich der in Bearbeitung
befindlichen Stoffe und auf die “ GW Verkaufe bestimmten
Vorräte an Erzeugnissen und Waren?
b) auf Vorräte an barem Gelde, Gold und Silber in Barren,
Papiergeld, Banknoten, Wechseln, Wertpapieren, vom Ge-
werbebetriebe herrührende Ausstände, einschließlich der
Kontokorrentguthaben?
Wie groß sind Ihre Kapitalschulden, die aus der Inanspruch-
nahme von Warenbezugskredit oder Bankkredit oder sonst un-
mittelbar aus Ihrem laufenden Geschäftsbetriebe herrühren?
(Nur Schulden dieser Art gehören hierher.)
14.
15.
Welche Reineinkünfte erzielen Sie aus Kapitalvermögen?
(Ausschl. der Zinsen aus gewerblichem Betriebskapital.)
Welcher Betrag hiervon hat nach Art. 8 Ziff. 11, 12 des
Eink St Ges. bei der Veranlagung außer Betracht zu bleiben ?
(Diese Ziff. 15 gilt nicht für natürliche Personen, sondern nur
für juristische Personen.)
Summe C Reineinkünfte aus Kapitalvermögen:
16.
17.
19.
Was haben Sie zu bezahlen
a) an Schuldzinsen?
b) an Renten und dauernden Lasten des bürgerlichen Rechtese
Summe Ziff. 16 a) u. b)
JPC) welche von diesen Lasten (b) sind durch besonderen Ver-
pflichtungsgrund speziell einem Kapitalrentenbezug auf-
erlegt?
Welche Beträge von den in Ziff. 16 bezeichneten Summen
haben Sie bereits oben als Betriebsausgaben abgezogen
und zwar
a) bei Berechnung der Reineinkünfte aus Gewerbebetrieb?
b) bei Berechnung der Reineinkünfte aus Kapitalvermögen?
I) bei Berechnung der übrigen Reineinkünfte?
Summe Ziff. 171
Welchen Betrag an Verwaltungskosten haben Sie bei Berech-
nung der Reineinkünfte aus Kapitalvermögen als Betriebs-
ausgaben abgezogen?
Welche Reineinkünfte einschl. der angefallenen Forderungen
erzielen Sie aus Beruf und an sonstigen Bezügen (nämlich
aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, Taglohn, wissenschaftl.
oder künstlerischem Beruf oder anderer gewinnbringender Be-
schäftigung oder aus Rechten auf wiederkehrende Bezüge) ein-
schließlich der Naturalbe3züge und einschließlich der Tantiemen,
Gratifikationen und dergl.2
Die Naturalbezüge sind im örtlichen Mittelpreis anzuschlagen.
(Die Kosten des Unterhalts der Familienglieder sowie Steuern
und Umlagen sind keine Betriebsansgaben).
Zugleich I) Reineinkünfte aus Bernf.
M
*
½
46
AM.
45
M
Maßgebend
ist der
Stand u. Wert vom
1. Oktober, event.
die letzte vor dem
1. Oktober erstellte
Bilauz.
Maßgebend ist der
Stand vom 1. Ok-
tober. Dabei sind
die Renten aus Wert-
papieren mit schwan-
kenden Erträgnissen
mit dem im letzten
Jahre angefallenen
Rentenertrag einzu-
stellen.
Maßgebend ist der
Stand v. 1. Oktober,
beischwankenden Ein-
künften das vor dem
1. Oktober liegende
letzte Betriebs= oder
Kalenderjahr. Für
den Fall, daß keine
ziffermäßigen Anga-
ben gemacht werden
können, vgl. Ziff.
der Erläuterungen.