Nr. 33. 633
Listemnnnmmer Aulage 21.
(zu § 05 Adf. VII.)
1. Sie schulden für das Steuerjahr 191.
.................. .«..........JEinkommensteuern
.......................... Gewerbsteuern
„ J1— Kapitalrentensteuern
4 Kreisumlage zu %) aus diesen Steuern und aus einem weiteren vor-
merkungsweise veranlagten steuerbetrage von
i ..3 Landeskirchensteuer %
4. 1Zuschläge nach Art. 31 d. Eink StGes., Art. 18 d. Gewtes.,
Art. 14 d. KapStWGes
2. Diese Schuldigkeit ffit: . zu bezahlen. Bei Zahlung durch
Postanweisung oder durch Zahlkarte auf das rentamtliche Postscheckkonto Nummer.. ist auf die
oben angegebene Listennummer Bezug zu nehmen. Bei Zahlung an der rentamtlichen Kasse ist diese
Mitteilung mitzubringen, widrigenfalls für die wiederholte Ausfertigung einer Einzelaufstellung der
Schuldigkeit 10 „J berechnet werden.
3. Ferner wird Ihnen mitgeteilt, daß für die Zwecke der gemeindlichen Umlagenberechnung
(Art. 25 Abs. II, III d. Uml Ges.) Ihrer Einkommensteuer ein Zuschlag von
hinzugerechnet werden wird.
4. Der Empfang dieser Mitteilung ist auf den Beginn und Lauf der Berufungsfrist ohne Einfluß.
5. Die ermäßigten Grund= und Haussteuern samt den Kreisumlagen, Landeskirchensteuern hieraus
und Unfallversicherungsbeiträgen werden gesondert berechnet.
Nur bei Berufselnkommen von
mehr als 8000 Mef. auszufüllen.
(Siegel.)
Auf die obenbezeichnete Schuldigkeit Datum Unterschrift des rent- .
sind bezahlt worden in Zahlen amtlichen Kassiers Siegel.
n8 * 0
ferner für Mahn= und #
Schreibgebühr . **„) — 1
7 A. . J
ferner für Mahn= und
Schreibgebühtr ... .6 45
*) Die Berechnung der Kreisumlagen ist erfolgt auf Grund der letzten Landratsbeschlüsse vor-
behaltlich ihrer Genehmigung durch den Landratsabschied.
Die Benützung anderer zweckentsprechender Formulare ist gestattet.