Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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6/Om. 
Bekanntmachung, Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und fl. Kriegsministerium. 
Der Militärtarif für Eisenbahnen wird wie folgt geändert: 
Röschnitt I. 
1. In Tarifnummer 25b) und 5 wird die Dienstbezeichnung „Büchsenmacher“ gestrichen. 
2. Der Absatz a) der Ziffer (13) der „Besonderen Bestimmungen“ erhält folgende 
neue Fassung: 
„a) Militärmusiker, Waffenmeister-Unteroffiziere, Regiments= und Bataillons- 
schneider « 
sowie 
Waffenmeister und Regimentssattler 
bei Reisen zu Erwerbszwecken,“. 
3. Hinter Tarifnummer 7 wird folgende neue Tarifnummer 7a) eingeschaltet: 
„7a)|für ein Abteil III. Klasse zur Beförderung 
eines Kranken mit Transportbett einschließ- 
lich 1 bis 2 Begleiter 6“. 
Diese Anderungen treten sofort in Kraft. 
München, den 18. Mai 1911. 
J. V. 
v. Frauendorfer. Staatsrat v. Schoch. 
  
Nr. 23/153. 
Bekanntmachung, die K. Bayer. Post= und Telegraphenanstalten betreffend. 
##. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Seit Dezember 1909 sind in dem Stand der K. Bayer. Post= und Telegraphen= 
anstalten die im folgenden aufgeführten Anderungen eingetreten. 
München, den 19. Mai 1911. 
v. Frauendorser.
	        
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