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II Die beiden Beurteiler versehen jeden Bogen und jede Zeichnung mit dem Vermerke
„Gesehen“, der Tagesangabe und der Unterschrift. Sie tragen die von ihnen vorgeschlagene
Notenziffer, jeder für sich, in eine nach den Platzuummern geordnete Liste ein und leiten
diese unmittelbar dem Vorsitzenden der Abteilung zu.
III Ergibt sich der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, so ist diese sorgfältig festzustellen
und mit entsprechendem Antrage dem Vorsitzenden der Abteilung mitzuteilen.
Iy Persönliche Verhältnisse der Prüflinge, die auf das Prüfungsergebnis eingewirkt haben
können, z. B. Erkrankung vor oder während der Prüfung, Familienverhältnisse u. dgl.,
dürfen bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden.
8 28.
Die Notenziffern für die mündliche Prüfung werden von der prüfenden Gruppe sofort
nach Entlassung des Prüflings festgesetzt und nach Abschluß der mündlichen Prüfung in
einer alphabetischen Liste dem Vorsitzenden der Abteilung übergeben.
8 29.
! Um das Gesamtergebnis der Prüfung (Verordnung § 16) zu gewinnen, wird schon
bei der Stellung der einzelnen Aufgaben die Bewertungsziffer eines ganzen Gebiets auf die
einzelnen Aufgaben nach deren Umfang und Bedentung so ausgeteilt, daß die Summe der
Unterbewertungsziffern gleich der Bewertungsziffer des Gebietes (§§ 22—25) ist. Mit
den so gewonnenen Unterbewertungsziffern werden die Notenziffern der einzelnen Bearbeitungen
vervielfacht. Die Summe aller Produkte wird auf die nächst niedrigere ganze Zahl ab-
gerundet (z. B. 42,9 auf 42).
I1. Das Gesamtergebnis wird für jedes der vier Fächer ausgedrückt
wenn die Summe der Produkte beträgt: durch die Befähigungsstufen:
24—42: Mit Auszeichnung bestanden,
43—64: Gut bestanden,
65—84: Bestanden,
85 oder mehr: Nicht bestanden.
§ 30.
1 Die Notenziffern für die einzelnen Aufgaben und für die Prüfungsgebiete werden in
einer Sitzung der Abteilung festgestellt; dabei sind etwa vorgekommene Ordnungswidrigkeiten
zu würdigen. Der Vorsitzende der Abteilung legt sodann die zu den Bearbeitungen gehörigen
Anhängeblätter mit den Namen der Prüflinge vor, worauf die Abteilung das jedem Prüfling
zukommende Gesamtergebnis zusammenstellt. Die Anhängeblätter mit Kennworten von Be-