Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Umfaßt der zu 1 angegebene Ver- 
äußerungspreis auch Erzeugnisse, Ma- 
schinen (§ 10), Mobiliar, Inventar usw. 
(§ 13) und wieviel ist auf jede Art 
dieser Gegenstände gerechnet? 
Haben Sie die Kosten der Veräuße- 
rung und Übertragung übernommen 
und bezahlt (§ 22 Ziffer 1) und in 
welchem Betrage? 
Die Hoöhe der einzelnen Posten 
ist tunlichst durch Belege nachzu- 
weisen. 
Haben Sie oder Ihre Eltern (Vor- 
eltern, Erblasser) für eine (nach dem 
1. Januar 1911 entstandene) Wert- 
minderung Ihres Grundstücks eine 
Entschädigung erhalten (§ 23)7 
Welcher Betrag dieser Entschädi- 
gung ist nicht zur Beseitigung des 
Schadens verwendet worden? 
Wer hat die Zahlung der Wertzuwachs- 
steuer übernommen? 
  
2. Ja, zusammen 16 000., 
und Stpar: 
fur den Viehbestand 
(2 Pserde, 16 Kue, 
2 Kinder, 5 Schweine) 
fur lunduirischaftliche 
Gerdfe einschliessuickh 
ciner Hdcksclscgeide-— 
maschene 
fur Fulster- und andere 
Vorrũte 
fur den Waldbestand 
für a##dere Erzseugaisse 
(Obstbäme) 2500 „ 
3. Ich habe dem Agenten Nord in Ostheim 
eine VFermittelungsgebuon 1½ vom 
Aunderf des Ferdusserangspreises 3½— 
gesagt und (auf beillegender Quittungꝗ 
auch gesahit (750 —10); diese Gebulir 
ist ortsäblich. Die sonstühen Kosten 
Kotte der Ka s tragen. 
7500— 
2000 
1 000. 
5000. 
4. Im Junuor 71911 musste ich im Zwangs- 
enteignungsversuhren wzum Bau der Kreis- 
strasse von Schönau nach Postdorf 50 % 
10 cm Ackerland an den Isreis abtreten. 
i#ch erdielt eine Entschädiqunqg von 
5000 —, und swmaoar 3. 000 Ar die 
enfeipynele F’acke, 2000 — als Ersat: 
fur die Wertminderung des auruck- 
gebliebenen Teiles, insbesondere suir die 
durch den Strassenbau nötig gewordene 
Verlegung eimes Feidmwegs. Die Ferlegurg 
des Fefd#sseys st lswischkhten mit einens 
Kostepamod von 500 ausgeusrt 
worden. Nicht zur Beseitiqunq des 
Schadens rerwmencet s##d also 7500—. 
5. Ich.
	        
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