Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 39. 
809 
C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers.) 
1.55) Befinden sich auf dem Grundstück zur 
Zeit der Veräußerung Bauten, Neu- 
bauten oder sonstige dauernde besondere 
Verbesserungen, die der bisherige Eigen- 
tümer oder dessen Eltern (Voreltern, 
Erblasser) während ihrer Besitzzeit 
vorgenommen haben (8 14 Ziffer 3)7 
2. Welche Aufwendungen haben der bis- 
herige Eigentümer oder dessen Eltern 
(Voreltern, Erblasser), für diese Bauten 
und Verbesserungen gemacht? 
Für jeden Bau und jede sonstige 
Verbesserung ist der Betrag der Auf- 
wendung und der Zeitpunkt, in 
welchem sie gemacht ist, anzugeben 
(bei Bauten und Umbauten der Zeit- 
punkt der behördlichen Gebrauchs- 
abnahme und, soweit eine solche 
nicht besteht, der Zeitpunkt der ge- 
brauchsfertigen Herstellung). Die 
Belege sind tunlichst beizufügen. 
Hierunter sind nicht anzuführen: 
a) zur Wiederherstellung von Baulich- 
keiten verwandte Beträge aus Ver- 
sicherungen, falls die wiederherge- 
*) Aufwendungen, die vor dem 1. Januar 1885 
liegen, find auch dann nicht anzugeben, wenn der Erwerb 
vor dem 1. Januar 1885 stattgefunden hat. 
Bei der Veräußerung eines Teilgrundstücks sind 
nur die Aufwendungen anzugeben, welche auf das Teil- 
grundstück entfallen. 
sbo) Beim Übergange des Bergwerkseigentums sind hier 
insbesondere die bergmännischen Versuchs= und Ausrich- 
tungsarbeiten aufzuführen. 
  
J. 
a) 1½ Jalre 18993 habe ich das Wirt- 
schalsgebaude darch Anban eies 
Stalles vergrossert. 
5) Im Jare 1900 LHabe ich ür rund 
ha Wiesen eine Bedsserungsanlage 
ausgefu lirt. 
c) Im Jakre 1902 ist eine 2 Morgen 
grosse Fläche ertfraplosen Odlandes 
in Ackerboden umgemondedt 2corden. 
4) I Jahre 7909 ist das con mir mil- 
eriworbene Wohnhaus durch Brand 
kesleise zerstorf und im gleichen Jahre 
iwiederlergestellt worden. 
a) Die Ausivendungen fur den Anbau des 
Stalles im JIahre 1896 beliesen sich 
nach Abaug der Auslagen fuür Zubehör 
von 100 X an 4200— 
5) De Beipdsserangsanlage gostefe 
71 500 . 
c) Die Kosten der Ferbesserung des 
frũheren OÖdlandes beflrugen 850 . 
A) Die NKosten /zr die Wiederhersiellung 
des m Jahre 190° darch Brand be- 
schddipten Gebdudes beiragen gach 
45½9 der erkalfenen Frandentschad- 
diqunq von 4 000 M noch 1260 Al. 
ie Abrechnung mif der Bauunte— 
nehmern soibie die Ouiftungen zber die 
weiteren Zahlungen sind beigefugt. 
Per Wert des aus memem Walde sum 
Anban des Sfalles enfzommenen Kolges 
befräh! 500 . 
122*
	        
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