Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

  
esetz und Verudunzshut 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 40. 
München, den 16. Juni 1911. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 12. Juni 1911 zum Vollzuge des Umlagengesetzes. 
  
  
Nr. 3041b 18. 
Bekanntmachung zum Vollzuge des Umlagengesetzes. 
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Zum Vollzuge des Umlagengesetzes vom 14. August 1910 (GVBl. S. 581) wird die 
nachstehende Anweisung erteilt. 
Zusammengeheftete Sonderabdrucke des Umlagengesetzes und der Vollzugsanweisung 
können zum Preise von 40 J durch die K. Postanstalten bezogen werden. 
Die K. Bezirksämter haben im Herbste 1911 mit den Bürgermeistern, Gemeinde- 
schreibern, gemeindlichen Kassenverwaltern usw. Besprechungen über den Vollzug des Umlagen- 
gesetzes zu veranstalten und hierbei nach Möglichkeit dahin zu wirken, daß der Vollzug des 
neuen Rechtes in die richtigen Bahnen gelenkt werde. 
München, 12. Juni 1911. 
Tr. v. Pfaff. Dr. v. BPrettreich. 
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