Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 40. 
Protokoll des Gemeindeausschusses 
für Umlagenbeschlüsse, wenn auf die 
5 Höchstbesteuerten nicht mehr als 
1/5 der Summe der Steueransätze 
(Umlagengesetz Art. 26) entfällt. 
Benützbar als Muster oder zum 
Einkleben in das Protokollbuch sowie 
für Abschriften und Auszüge. 
893 
Beilage 2. 
(Zu § 105.) 
  
„ 191. 
Zur heutigen Sitzung hat der Bürgermeister — Stell- 
vertreter des verhinderten Bürgermeisters —1) alle übrigen im 
Gemeindebezirk anwesenden Mitglieder des Gemeindeausschusses 
gehörig geladen. 
Die Summe der Steueransätze (Umlagengesetz Art. 26) 
beträüüt. .7. Dauvon entfallen 
auf die 5 böchsteesteuerten ................................ »E-; 
also nicht mehr als ein Drittel (Umlagengesetz Art. 30 zifl 1). 
Die gesetzliche Zahl der Ausschußmitglieder beträgt 
........ ;anderBeratungundAbstimmunghaben....... 
also mehr als die Hälfte, teilgenommen. · 
Vondanerngebliebcncnsindentschuldigt:.«. 
nicht entschuldigt: 1) 
Es wurde — mit. gegen. Stimmen — 
Folgendes beschlossen: 2 
1) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen. 
2) Das Protokoll soll von allen Anwesenden unterzeichnet werden. 
133“
	        
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