Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

40. 
  
Mahnung. 
899 
Beilage 8. 
(Zu § 111.) 
Die nachbezeichneten Personen befinden sich mit der Entrichtung der beigefügten Gefälle 
  
  
  
  
T 
ur 
4,. im Rückstande. Sie werden gemahnt, die Gefälle sowie eine Mahngebühr von 20 J¼ binnen 
einer Woche nach Eröffnung dieser Mahnung an den unterfertigten Gemeindeeinnehmer abzuliefern. 
Sollte die Mahnung erfolglos bleiben, so würde das Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. 
22L22 3 I 4 5 6 7 8 
Eröff s 
Schuldner Rückständige Gefälle für Eröffnung der Mahnung 
1912 Bestätigung durch Unter- 
f. Tag schrift des Szhuen 
— — — — oder durch entsprechende 
Name Stand Wohnung Gattung Betrag Feststellung des Vollzugs- 
4 1912 organs 
Adorf 
1 JIohann Müller Landuirt IIs. Nr. 2 sGemeindeumlage 5 3. Ma Iohann Müller. 
2 Franz Oener Beaicker „ 5 „ 4 " Oltiner verweigert die 
Unterschrift. 
Lehner, Gemeindediener. 
8 LKarl Berger lüncler „ 7 Nundeabhabe 6 Karl Beryer. 
· I. 
, l 
- 
,...-..............·...··............ 191. 
  
  
  
  
  
  
(Unterschrift des Gemeindeeinnehmers:) 
  
134
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.