Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Nr. 21969. 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 22. Juni 1911 anzuordnen geruht, daß beginnend 
vom 1. Juli 1911 die Försterstelle zu Leinburg, Forstamts Altdorf, aufgelöst und 
hiefür eine etatsmäßige Waldwärterstelle daselbst errichtet werde. 
München, den 24. Juni 1911. 
Dr. v. Pfaff. 
  
Nr. 9 Vos. 
Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung. 
K. Staatsministerinm für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (GBBl. 1909 S. 29) wird, wie 
folgt, ergänzt und geändert: 
Nr. I a. Sprengstoffe. 
Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel. 1. Gruppe. a) Ammoniak- 
salpetersprengstoffe. 
1. Der mit „Walsroder Sicherheits-Sprengstoff A“ beginnende Absatz wird gefaßt: 
Walsroder Sicherheits-Sprengstoff mit den angehängten Buchstaben 
A, B, C usw. (Gemenge von Ammoniaksalpeter, höchstens 12 Prozent Trini- 
trotoluol, höchstens 2 Prozent Schießwolle, mindestens 0), Prozent Vaseline 
und mindestens 4 Prozent Mehl, auch mit Zusatz von Kochsalz). 
2. In dem mit „Gelatine-Astralit" beginnenden Absatz wird der Schluß hinter dem 
Worte „Pflanzenmehlen“ gefaßt: 
und Nitroverbindungen der aromatischen Reihe, wie Mononitronaphthalin oder 
Nitrotoluolen — hiervon höchstens 4 Prozent Trinitrotoluol —).
	        
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