Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Rottkorrektion besteht keine Erinnerung. Die Maßnahmen dieses Ausschusses 
werden jedoch jeweils der nachträglichen Genehmigung des Landrats bedürfen. 
3. Den Antrag des Landrats der Pfalz, die etwa notwendige Verstärkung der 
Rheindämme auf Staatskosten durchzuführen und an eine Anderung des Art. 94 
des Wassergesetzes heranzutreten, überweisen Wir Unserem Staatsministerium 
des Innern zur gesonderten Würdigung. 
4. Der Antrag des gleichen Landrats auf Gewährung von Staatszuschüssen zu 
den Betriebskosten der landwirtschaftlichen Kreisversuchsstation und der öffentlichen 
Untersuchungsanstalt für Nahrungs= und Gennußmittel in Speyer wird bei Auf- 
stellung des Voranschlags für die Finanzperiode 1914/15 gewürdigt werden. 
Der Landrat von Oberfranken hat beantragt, daß bei Zweifeln über die 
Unterhaltungspflicht an Flüssen, die der Schiff= und Floßfahrt dienen, die 
Unterhaltungsarbeiten durch die Staatsbauverwaltung übernommen werden. 
Hierüber wird Unser Staatsministerium des Innern im Benehmen mit 
Unserem Staatsministerium der Finanzen von Fall zu Fall Entschließung erlassen. 
6. Unsere Entschließung in Ziff. IV, 3 des Abschieds für den Landrat von Unter- 
franken vom 3. Mai 1911 erstrecken Wir ausdrücklich auf alle weiterhin 
zur ständigen Anstellung kommenden Kulturvorarbeiter. 
7. Wegen der Beschlüsse, die sämtliche Landräte mit Ausnahme des Landrats von 
Oberbayern gefaßt haben, um die Neufestsetzung der Bauschbeträge nach Art. 188 
Abs. V des Beamtengesetzes vorzubereiten, verweisen Wir auf die Entschließung 
Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
vom 14. April 1913. 
□ 
III. 
Im übrigen erteilen Wir den Beschlüssen der Landräte, soweit dies erforderlich und 
nicht schon bei besonderem Anlasse geschehen ist, Unsere Genehmigung. 
  
Indem Wir den Landräten diesen Abschied erteilen, sprechen Wir ihnen für ihre 
ersprießliche Tätigkeit Unsere Anerkennung aus und versichern sie Unserer Huld und Gnade. 
Leutstetten, den 15. Juni 1913. 
Ludwig, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Hertling. Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. v. Sreunig. Dr. v. Kuilling. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Knözinger.
	        
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