Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 28. 221 
Oberbayern. 
Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag 
* 2 
III 19 b) für die Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalte. 31 208|33 
bb) Tagegelder und neisetofen 6 000— 
cc) Pensionen . 7707— 
10Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger, älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quies- 
ziert waren — — 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Staatsfonds 325 660 — 
6) aus Kreisfonds . 341 226— 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalterszulagen aus Staatsfonds 116 690— 
c) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen 
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungs-Zuschuß-Kasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal aus Staatsfonds- 12 000— 
dd) Zur Unterstützung des vor dem 1. Jannar 1904 
zugegangenen pensionierten Volksschullehrpersonals 12 000— 
I%) Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volks- 
schullehrer: 
aa) aus Staatssonds: 
a) im allgemeinen 183 270— 
6) zur Unterstützung der Alteren Lehrerrelikten und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teil- 
nehmende Lehrpersona 6 600— 
7) für dürftige, dem ũnierstubungealter eitwachiene 
Lehrerwaisen . 2000—· 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im allgemeinen (in bisheriger Weise) .. 234— 
6) Beiträge à 90 .∆M bezw. 180 .X& für die Witwen, 
36 & bezw. 90 .X für die Doppelwaisen und 
27 +¾“ bezw. 60 für die einfachen Waisen 72 360— 
7) Zulagen à 60.á für Witwen, welche das 65. Lebens- 
jahr zurückgelegt haben, insoferne sie vor dem 
1. Januar 1907 zugegangen sind 12 000— 
) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1907 
zugegangenen Witwen und Waisen behufs An- 
gleichung an die höheren Pensionssätze unter 9# 6 000— 
  
 
	        
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