schrot geliefert wurden. Allein dies dürfte schon genügen, um bei einer
Mittelstadt ein besonderes Büro in Betrieb zu setzen. Dazu kam dann
aber weiter die erhebliche Arbeit, die der Verkehr mit dem Publikum
als dem bei der Brotversorgung leidenden Teil mit sich brachte. Es ist
ja begreiflich, daß bei allen den einschneidenden Neuerungen, die keinen
der Beteiligten befriedigten, sich allerhand Widerspruch erhob, und der
Magistrat wurde bei seiner unbequemen Mittelstellung zwischen RG.
und Publikum für alles verantwortlich gemacht, ohne es zu sein.
Vom Beginn der Getreidebewirtschaftung an hatte der Magistrat
die Vermahlung des für die Stadt gelieferten Getreides der ja einzig
in Frage kommenden Mühle von Kauffmann & Sommerfeldt in Stolp
übertragen. Das Getreide wurde der Mühle von dem zuständigen Kom—
missionär — zuerst der Firma Gottschalk, später nach Einrichtung des
VV. dem Konsumverein — zur Verfügung gestellt, für einen vertraglich
festgelegten Satz gemahlen und dann nach den Anordnungen des
Magistrats an die Mehlhändler weitergegeben. Jedoch bereits Anfang
1916 wurde durch Maßnahmen der R. die Gefahr eines völligen Versagens
der Mühle heraufbeschworen. In den Jahren 1914 und 1915
hatte die Mühle für die RG. wie auch für das Proviantamt Stolp gearbeitet
und dadurch ihre Leistungsfähigkeit wenigstens annähernd ausnußen
können. Jetzt bielt es plötzlich die RG. für richtiger, ihr Getreide
auswärtigen Mühlen zu geben und auch das Proviantamt zur Vertragskündigung
zu veranlassen. Es konnte also geschehen, daß Getreide aus
dem Kreise Stolp erst nach Westdeutschland gefahren, dort gemahlen
wurde und dann in Gestalt von Mehl wieder nach Stolp zurückkehrte.
Infolgedessen wurden nicht nur unnötige Gelder für Transporte und
Kohlen ausgegeben, sondern vor allem lief die Mühle in Stolp zum großen
Teil leer und hätte, um das Verhältnis zwischen Betriebskosten und
Einnahmen nicht unerträglich werden zu lassen, eigentlich stillgelegt werden
müssen. Kaufmann & Sommerfeldt suchten durch Eingaben an die
Rö. etwas zu erreichen, aber es zeigte sich, daß alle anderen Dienststellen,
auch die stellv. Intendantur in Danzig und das Kriegsministerium,
völlig machtlos waren. Auch der Magistrat versuchte sein Heil, wies
aber von vornherein darauf hin, daß gegen die „Allmacht der RG.“ vermutlich
nicht anzukämpfen sein würde. Damals müssen ähnliche Klagen
allgemein laut geworden sein, denn gerade in den Tagen, als die Mühle
Kauffmann & Sommerfeldt ihre Eingabe absandten, wurde auf Veranlassung
der RG. in Stektin eine Besprechung von Vertretern der Land-41