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Festgesetzter
Kap. Kit. Vortrag Betrag
4+ r
IyV21 h) für Hebung der Bienenzuchtt 200| —
i) für die landwirtschaftliche Feldversuchsstation in Kaiserslautern 5000 —
k) a) Zuschuß an den Verband pfälzischer landwirtschaftlicher
Genossenschaften 750—
8) Zuschuß an den gleichen Verband für Beihilfe zum Besuche
der Rechnerschule 1 0000.—
9 Zuschuß an den Raiffeisen'schen Nevisionsverband der # 250|—
m) für Hebung der Schweinezucht . 2000 —
n) für Hebung der Geflügelzucht 400—
o) für Hebung der Ziegenzucht . 1 000—
p) a) Gehalt des grisobstban-Wanderlehrer . 4500—
8) Reiseaversum desselben . 1 800 —
7) Bureaukosten desselben 200 —
) Kanzlei-Aushilfe 200
ad) Für Stipendien zum Besuche von Obstbaumwärter. und Obst-
bauzüchter-Kursen 1 000 —
r) Beitrag an den landwirtschaftlichen Kreisanssch * er
derung des Acker- und Pflanzenbaues. 1 0000—
8) für Vogelschuz. 200|—
# t) a) Gehalt des Kreiswanderlehrers für Weinbau 3 000 —
6) Reiseaversum für denselben 1 500|—
I 7) Bureauaversum einschließlich Miete, Beheizung und Be-
1 leuchtung 340
u) Zuschuß an den landwirtschaftlichen Bezirksausschuß Germers-
heim zur Aufstellung eines Assistenten für Tabatbau an der
landwirtschaftlichen Winterschule in Kandel (an Stelle des
1 Regierungs-Antrages: Gehalt eines Kreiswanderlehrers für
i Tabakbau).. . . .. 1000
v) Zuschuß an den Kreisobstbauverband . 300—
I W) für Bureaueinrichtung der Kreiswanderlehrer 500—
X) Einmaliger Gründungsbeitrag für den Weinbauverein in
Deideshei 500 —
y) für Hebung der Kaninchenzucht (an den landw. Kreisausschuß) 100 —
Summe Kap. IV 126 993—
V Auf Gesundbeit.
1 Remunerationen für Arzte in armen Gegenden 2200.—
21 Unterstützung dürftiger Hebammen bezw. des Pfälzischen
Hebammenvereins 400 —
2 Unterstützung von Hebammen für Repetitionskurse 500 —
3 Beitrag an die Hebammenschule in Erlangen 400—
3 Zur Sustentation von Distriktstierärzten 5000 —
4 1 Zur Bekämpfung anstecken der Krankheiten insbesondere
des Typhus und der Tuberkulose 6 000.—
2 Freiplätze in der Prinzregent-Luitpold- Linderheistüree bei ** 1 000—
5 Für Zwecke der Säuglingsfürsorge 2 000|—