Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Muster  5.
Z  (Ausführungsbestimmungen  §  32.)
Eingegangen  den  ten  19
Nr.  des  Merkbuchs.

(Amtsstempelabdruck)

Vorläusige  Anmeldung
(§  12  des  Reichsstempelgesetzes)
über  die  beabsichtigte
Ausgabe  stempelpflichtiger  inländischer  Wertpapiere,
Einforderung  weiterer  Zahlungen  auf  solche.

 

 

 

 

 

 

 

Der  Wertpapiere,  Es:  soll  Die  Zeichnung  usw.
auf  welche  sich  die  Anmeldung  oder  Einzahlung
Des  in  Spalte  6—9  bezieht  erfolgen  die  soll  erfolgen
Anmelders  6
Gattung  Reihe  a)  Auflegung  Auf-  an  .  Be-Name
  –  Nenn-  zur  Zeich-forderung;welchen  bei
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