Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 51. 735 
Muster 10. 
(Ausführungsbestimmungen § 228.) 
Anmeldungsbuch 
des 
.............. amts zu 
über 
die Erhebung der Reichsstempelabgaben 
für das . Viertel des Rechnungsjahrs 19 . 
DiesesBucheuthält.»»» ............ Blätter, Geführt von 
velche von einer mit dem Siegel des Unter- 
beichneten belegten Schnur durchæogen sind. Mame) 3 
den ten 19 (Dienststellungggg . 
(Name) 
(Dienststellung) .·..............·.................. 
Anleitung. 
1. In das Anmeldungsbuch sind einzutragen: 
à) Urkunden über Gesellschaftoverträge und Anmeldungen zur Entrichtung des Gesellschaftsstempels — 8 5 der Ausführungsbestimmungen —; 
b) Anmeldungen zur Abstemvelung inländischer Wertpapiere — Muster 8 —; 
c) Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Wertpapiere — Muster 4 —; 
d) Anzeigen bergrechtlicher Gewerkschaften über Ausschreibung von Einzahlungen 
1. nach § 23 der Ausführungsbestimmungen, 
2. nach § 24 daselbst; 
e) Anmeldungen zur Abstempelung von Gewinnanteilschein= und Zinsbogen — Muster 9 —;z 
) Anmeldungen zur Entrichtung einer weiteren Abgabe von Gewinnanteilscheinbogen — Muster 10 —; 
g) Anmeldungen zur Entrichtung der Abgabe nach Tarifnummer 3 A von Gesellschaften, welche Gewinnanteilscheine nicht ausgeben — 
· uster 11 —;z - · 
h) Anmeldungen jur Entrichtung einer weiteren Abgabe nach Tartfnummer 3 A von Gesellschaften, welche Gewinnanteilscheine nicht 
ausgeben — Muster 12 —; 
i) Anmeldungen zur Abstempelung von 
1. Schlußnptenvordrucken, turkund 
2. Vordrucken zu Seefrachturkunden . 
3. Fahrkarten — Muster 16 —; 
4. Vordrucken zu Schecks und diesen gleichgestellten Quittungen 
k) Buchauszüge zur Entrichtung des Stempels von Spielumsätzen — 8 80 der Ausführungsbestimmungen —. 
I Anmeldungen zur Abstempelung inländischer Lotterielose — Muster 18 —; 
m. Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Lotterielose — Muster 19 —; 
Mn) Anmeldungen zur Entrichtung einer Abschlagszahlung auf Fahrkartenstempel — Muster 21 —; 
0) Nachweisungen zur Erhebung des Fahrkartenstempels — Muster 20 —;: 
P) Anmeldungen zur Entrichtung des Stempels von Kraftfahrzeugen — Muster 23 —; 
)Aufstellungen zur Entrichtung des Stempels von Vergütungen — Muster 28 —; 
F5) Nachweisungen der Grundstücksübertragungen und Auflassungen — Muster 30 und 31 —; 
8) Benachrichtigungen über Einziehung des Grundstücksstempels mit den Gerichtskosten — 8 173 Abs. 5 der Ausführungsbestimmungen —; 
17 Steuerbescheide zur Erhebung der Abgabe von gebundenem Grundbesitz — 8 190 der Ausführungsbestimmungen —; 
Uu) Nachweisungen zur Erhebung des Bersicherungs tempels — Muster 35 und " 201 Abs. 4 der Ausführungsbestimmungen —; 
V) Anmeldungen zur Versteuerung von Versicherungen bei ausländischen Versicherern — Muster 37 —. 
2. Dieses Buch umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahrs und ist gleichzeitig mit dem Einnahmebuch abzuschließen mit der Maßgabe, daß in 
das Anmeldungsbuch für das letzte Viertel des Rechnungsjahrs nach dem 31. März neu eingehende Anmeldungen nicht mehr einzutragen sind. 
3. Alle beim Abschluß des Buches noch nicht erledigten Anmeldungen und Nachweisungen sind unter Beibehaltung der Nummern, welche sie 
im alten Buche erhalten haben, in das Anmeldungsbuch für das folgende Vierteljahr zu übertragen. Die Richtigkeit der Ubertragung hat der Kassen- 
prüfungsbeamte zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung vorauszusehen, daß die Abstempelung der dazu gehörigen Wertpapiere usw. bis 
um Abschluß des Buches nicht beendet werden kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Eintragung der Anmeldung in das Anmeldungsbuch für das 
solgende Vierteljahr sofort zu bewirken. 
4. In der Spalte 10 sind die Papiere nach Gattung, Neun= und Beleihungswert näher zu bezeichnen, welche zur Sicherstellung der Abgabe 
angenommen werden. 
5. Nach dem Abschluß wird das Anmeldungspuch nebst Belegen mit dem Einnahmebuch an die Direktivbehörde zur Prüfung eingesandt. 
6. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht ersorderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fortlaufenden Blattzahlen handelt. 
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