Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  51.  737

Muster  41.
(Ausführungsbestimmungen  §  229.)

 

Anmeldungen,  auf  Grund  welcher  die  Entrichtung  eines  später  fällig  werdenden  Reichsstempelbetrags
zu  überwachen  ist.

Dieses  Buch  enthält..  Blätter,  Geführt  von
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Anleitung.

1.  Dieses  Buch  wird  fortlaufend  geführt  und  verbleibt  mit  den  dazu  gehörigen  Anzeigen  bei  der  Steuerstelle.
2.  Die  Nummer  der  Eintragungen  beginnt  in  jedem  neuen  Rechnungsjahre  mit  eins.

3.  Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  es  sich  um  festgebundene  Bücher  mit  fortlaufenden
  Blattzahlen  handelt.