Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 67. 855 
Veranlagungsbezirktt::: Z Musfter 3. 
ite 4 Ausfü besti 
Wehrbeitragsliste 3 Nr. (Ausf frungobesiimmungen 
Vermögenserkläürung 
für die Veranlagung 
  
  
  
  
  
  
  
  
d (Name und Stand) 
(Gesellschaftsfirma! 
Straße 
in. ....·.................·..·... (Wohnott).»»«. ............. ——Nr........... 1) 
— Sisl Platz 
zu einem einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrage. 
J. Ich und meine Ehefrau gebotene-—- 
D. von mir — uns — vertreten 
besitze Z .. ... * 
an eigenem Vermögen?) und an fideikommissarischem Vermögen?): 
Zu 1. Nur Grundstücke einschließ- . 1. Grundvermögen: 8 
lichter Zerechtigungen , ve im A. Grundstücke (Gebäude und Liegenschaften), aus- Marks) 
find beitragspflichfigg. genommen Grundstücke, die dem Betriebe des Bergbaues 
criluttsch aammenhegende,moder eines Gewerbes — unten 28B — gewidmet sind. 
ausfähren. und Grundschunen um Bei land= oder forstwirtschaftlichen oder Gärtnereigrundstücken 
nicht hier, sondern unter 11 in Abzug sind die Betriebsmittel (lebendes und totes Inventar) im Werte 
zu bringen. mitzuberücksichtigen. 
· traßen-Nr. 
d Bezeichnung Gemarkung een ur 
es Grundstücks (Gemeinde, Parz.-Nr. 
oder der Besitzung, Gutsbezirk) oder 
Benutzungsart Flächeninhalt 
a) 
b) 
e) 
d) 
e) 
k)..... ... 
Seite............... 
  
  
  
  
1) Das Muster ist auch zu verwenden für die Vermögenserklärungen ausländischer Aktiengesellschaften und 
Kommanditgesellschaften auf Aktien. Diese Gesellschaften haben ebenso wie die beschränkt beitragspflichtigen na— 
türlichen Personen (8 10 Nr. II des Gesetzes) nur das unter 1 1 A, B; 1 2 A, B fallende Vermögen anzugeben; sie dürfen 
aber auch nur solche Schulden und Lasten in Abzug bringen, die in einer wirtschaftlichen Beziehung zu diesen Vermögens- 
teilen stehen. 
2) Maßgebend für die Beitragspflicht und die Ermittelung des Vermögenswerts ist der Stand am 31. Dezember 
1913. Finden in einem Betriebe regelmäßige jährliche Abschlüsse statt, so kann der Beitragspflichtige das in diesem Betrieb 
angelegte Vermögen nach dem Stande am Schlusse des letzten Wirtschafts= oder Rechnungsjahrs angeben. 
3) Soweit sich die Vermögenswerte nicht aus dem Neun= oder Kurswert oder dem Betrage der geleisteten Zahlungen 
ergeben, kann der Beitragspflichtige sich in der Vermögenserklärung auf die tatsächlichen Mitteilungen beschränken, die er 
behufs Schätzung des Wertes beizubringen vermag. 52 
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