Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  67.  865

Veranlagungsbezirkß  Muster  7.
Erhebungsbezire:  .  (Ausfüäräzgåbbeikrik;iiungeik

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Dieses"Buchenthält.........  Blätter,  die  mit
einer  angesiegelten  Schnur  durchæaogen  Sind.
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(Dienststellung)..»»......

Der  veranlagte  Wehrbeitrag  wird  zum  Betrage  von
hiermit  festgesetzt.

(Veranlagungsbehörde)d)
(Unterschriffttt)t);

Anleitung.

1.  Die  Eintragungen  erfolgen  unter  fortlaufender  Nummer.  Zwischen  den  einzelnen  Nummern  ist  ein  entsprechender
  Raum  wegen  der  mehrfachen  Eintragungen  in  den  Spalten  9  bis  12  (Zahlung  der  gesetzlichen  Teilbeiträge  und
gestundeten  Teilzahlungen  usw.)  zu  lassen.

2.  Im  Bedarfsfall  können  die  obersten  Landesfinanzbehörden  die  Anlegung  weiterer  Spalten  anordnen.

3.  Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  es  sich  um  fest  gebundene  Bücher  mit
fortlaufenden  Blatt-  oder  Seitenzahlen  handelt.  5

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