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Durchschnittlich kann man auf 1 mm Blechstärke einen Verbrauch von 1001 in der
Stunde rechnen.
Zu § 12 u. Die Zulassung eines Typs in Bayern und ein Widerruf der Zulassung
werden im Ml. und im Staatsanzeiger bekanntgegeben.
10. Zu § 141. S. Nr. 3.
Zu § 14. S. Nr. 9 (zu § 12#).
11. Zu § 15. Da in den Karbidrückständen vielfach unzersetztes Karbid enthalten ist,
so muß bei ihrer Beseitigung auf die Möglichkeit der Bildung eines explosiblen Azetylen-
Luftgemisches Rücksicht genommen werden. Rückstände dürfen daher nicht an Orten unter-
gebracht werden, wo die Gefahr einer Entzündung vorliegt. Oberhalb von Gruben zur
Aufnahme von Rückständen darf keine Beleuchtungsvorrichtung angebracht werden. Das
Einbringen solcher Rückstände in öffentliche Kanalisationen oder Flüsse ist nicht zu gestatten.
12. Zu § 16. Wie sich durch Explosionsfälle gezeigt hat, ist nicht nur das Betreten
von Apparatenräumen mit Licht gefährlich, sondern schon die Annäherung mit Laternen auf
mehrere Meter Entfernung, besonders wenn solche auf die Erde gestellt wurden, genügt
unter Umständen zur Einleitung von Explosionen.
13. Zu § 17. Die Betriebsvorschriften für die Apparate müssen auf die wesent-
lichsten Gefahrenquellen bei der Bedienung von Azetylenanlagen hinweisen. Dazu gehören:
Warnung vor dem Aufsuchen undichter Stellen am Apparat oder an Rohrleitungen mit
Licht (anstatt mit Seifenwasser), sowie vor der Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
bei Licht (anstatt bei Tage). Besondere Aufmerksamkeit ist ferner bei Schweißanlagen auf
die Einhaltung der Vorschriften über die Entschlammung und auf die Erhaltung aller
Wasserverschlüsse, insbesondere bei der sogenannten Wasservorlage zu legen.
Obwohl Apparate, bei denen zum Zwecke des regelmäßigen Entschlammens die Gas-
glocke abgehoben werden muß, nach Abschnitt 1 A der technischen Grundsätze (Anlage zu S2)
zur Aufstellung in Arbeitsräumen nicht zugelassen werden, ist es zur gründlichen Reinigung
des Apparats oder zur Beseitigung von Störungen z. B. an Einfall-Ventilen für klein-
körniges Karbid nicht immer zu vermeiden, daß diese Arbeit gelegentlich einmal ausgeführt
werden muß. Bei der Prüsung solcher Apparate sind die Betriebsunternehmer und Be-
dienenden auf die hierbei auftretenden Gefahren besonders hinzuweisen. Solche Arbeiten sollen
nur unter völliger Fernhaltung von Licht, tunlichst im Freien, ausgeführt werden.
Bei Störungen im Betriebe der Apparate handelt es sich meist um die Bildung
störender Wasserverschlüsse in den Leitungen oder um Funktionsstörungen selbsttätiger Be-
schickungsvorrichtungen. Der Bildung störender Wasserverschlüsse (z. B. durch Kondensation
von Wasserdampf in dem Gasableitungsrohr aus dem Apparat) ist durch regelmäßige
Benutzung der dafür vorhandenen Ablaßhähne vorzubeugen. Liegen Teile der Beschickungs-