Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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drücklich ausgenommenen Strecken, übergehen können und als Transitwagen bezeichnet 
werden sollen (vgl. 8 25 Ziffer 10), müssen folgenden Bedingungen entsprechen: 
a) Sie müssen bei ihrer Mittelstellung im geraden Gleise im Stillstand mit allen 
dem Federspiele folgenden Teilen innerhalb der in der Anlage C gezeichneten 
Begrenzungslinie verbleiben; die dem Federspiele nicht folgenden Wagenteile 
(Achsbüchsen usw.) dürfen diese Begrenzungslinie um 15 mm, parallel zur Mittel- 
achse dieser Linie gemessen, überragen?). 
b) Die größten nach dieser Begrenzungslinie zulässigen Breitenabmessungen solcher 
Wagen müssen derart eingeschränkt sein, daß kein Teil des Wagens bei dessen 
ungünstigster Stellung in einem Gleise von 1/#5 m Spurweite und mit der 
Krümmung von 250 m Halbmesser die Begrenzungslinie mehr als um den 
Wert k überragt. Die Uberragung ist parallel zur Schienenebene zu messen, 
wobei die Achse der Begrenzungslinie senkrecht zur Schienenebene und in der 
Mitte zwischen beiden Schienen stehend anzunehmen ist. 
Jc) Diese Einschränkungen sind nach folgenden Formeln zu berechnen: 
an—2 1,465 — d 
E. — *% —d L. FF k. · 
I. El — 3 + +4-+V+2 K +; 
2 
II. E— 44c-— 1% d 4 % 4 t * k-A . 
In giesen i*-’ behente-: 
— innere Einschränkung, d. h. zulässiger kleinster Abstand eines zwischen den End- 
achsen oder Drehzapfen liegenden Wagenpunkts von der in Anlage C gezeichneten 
Begrenzungslinie, in Metern; 
Ea--äußere Einschränkung, d. h. zulässiger kleinster Abstand eines über die Endachsen 
oder Drehzapfen hinaus liegenden Wagenpunkts von der in Anlage C gezeichneten 
Begrenzungslinie, in Metern; 
a — Radstand, d. h. Entfernung der Endachsen oder Drehzapfen, in Metern; 
n — Abstand des betrachteten Wagenquerschnitts von der nächstgelegenen Endachse oder 
vom nächstgelegenen Drehzapfen, in Metern; 
d Entfernung von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze bei größter Abnutzung, 
in Metern, gemessen 10 mm außerhalb der beiden in einer Entfernung von 
1 500 mm voneinander anzunehmenden Laufkreise; 
... mögliche Querverschiebung zwischen Lagerschale und Achsschenkel, zusätzlich der- 
jenigen zwischen Achshalter und Achsbüchse, in Metern, aus der Mittellage heraus 
nach jeder Seite, bei größter Abnutzung; 
) Vor dem Jahre 1915 erbaute Wagen mit Hebelbremsen, deren Hebel in der Tieflage (Bremsstellung) die 
Begrenzungslinie nach Anlage C überschreiten, können als Transitwagen bezeichuet werden, wenn diese Hebel in 
der Hochlage (Lösestellung) innerhalb der genannten Begrenzungslinie verbleiben. 
  
 
	        
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