Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 28. 225 
Pfalz. 
Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
— 
III 10 ) aus Kreisfonds zur Gewährung von Zulagen an 
die vor dem Jahre 1904 in den Ruhestand ge- 
tretenen Lehrpersonen 8 000— 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen aus Zentralfonds . 60 455/70 
cc) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen 
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Reliktenunterstützungszuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 7 800 — 
c) unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volks- 
schullehrer: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) im allgemeinen 157 909/70 
6) zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Reliktenunterstützungszuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teil- 
nehmende Lehrpersonal 7000.— 
7) für dürftige, dem ünternüsungsalter ewacene 
Lehrerwaisen . 2000—— 
« bb) aus Kreisfonds: 
· d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter- 
s bliebenenderBolksschullehrer.. 40000-— 
e) Zuschuß an die Kreisschulinspektorswitwe Littis zu itrem 
« Bezuge aus der Lehrerwitwenkasse . 336 — 
k) Zuschuß an das pfälzische Lehrerwaisenstift . . 1000 — 
11 Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten: 
. a) Für dürftige männliche Schulamtszöglinge und Schulprakti- 
# kanten 10 000 — 
b) Für Schülerinnen weiblicher Uüldungsangolten, die sih dem i 
· Lehrberufe widmen wollen . 1 500.— 
12Uborige Ausgaben: 
a) Für Elementar-Fortbildungsschulen 2 050 — 
1 b) Zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fort- 
« bildung der Schullehrer . 700— 
c) Zur Förderung des Fortbildungswesens des Volksschullehr- 
personals (Bildung von Konferenzbezirken) 19 500— 
d) Zur Hebung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten 2 000— 
e) Stellvertretungskosten für die zu Fortbildungskursen für Lehrer 
an gewerblichen Fortbildungsschulen beurlaubten Voltsschul- 
lehrer aus Gemeinden mit Ortsstatuten. . 300— 
13 Reservefonds für die Volksschulen. ..... 7000; 
Summe§1 329629335 
46*
	        
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