Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

L Verudungsguat! 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 44. 
München, den 14. August 1914. 
Inhalt: 
Gesetz vom 11. August 1914, betreffend die Dienstaufsicht über die Gewerbe= und die Kaufmannsgerichte. — 
Königliche Verordnung vom 10. August 1914 über den Verkauf von Walderzeugnissen. 
  
  
  
  
  
Nr. 32563. 
Gesetz, betreffend die Dienstaufsicht über die Gewerbe= und die Kaufmannsgerichte. 
TLudwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Art. 1. 
Die Dienstaufsicht über die Gewerbe= und die Kaufmannsgerichte führen die Land- 
gerichte nach den Anordnungen des Staatsministeriums der Justiz. 
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