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4
Laufende
Nummer
Gegenstand der Besteuerung
Steuersatz
vom
Hundert
Tausend
Berechnung
der
Stempelabgabe
–—
d
tragung zugrunde liegende Rechtsgeschäft nach
der Zahlung des Stempels für die Eintragungs-
bewilligung errichtet, so ist auf den zu dieser
Urkunde zu entrichtenden Stempel der für die
Eintragungsbewilligung gezahlte Stempel anzu-
rechnen.
Betrifft die Eintragungsbewilligung eine
Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, für
die mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche
Rechte haften, so wird die Abgabe nur einmal
erhoben.
Die Stempelabgabe für die Eintragungs-
bewilligung wird erstattet, wenn die Abtretung
im Grundbuche nicht eingetragen worden ist.
III Diese Vorschriften finden entsprechende An-
wendung auf das Anerkenntnis, daß eine Forde-
rung, für die eine Hypothek besteht, kraft Ge-
setzes übertragen ist, sowie auf die Ubertragung
des Pfandrechts an einem im Schiffsregister
eingetragenen Schiffe.
B.! Die Abtretung des Anteils an einem
Nachlasse, wenn der Wert des Gegenstandes
beträgt:
nicht mehr als 2000 Mark
mehr als 2000 Mark
II Dem gleichen Stempel unterliegt die Er-
klärung, durch die ein anteilsberechtigter Ab-
kömmling nach dem Eintritte der fortgesetzten
Gütergemeinschaft auf seinen Anteil an dieser
verzichtet.
C. 1 Die notariell beurkundete oder beglau-
bigte Abtretung sonstiger Forderungen oder Rechte,
sofern nicht die Vorschriften in den Tarif-
stellen 23 Abs. II, 41 A Abs. IV, V Anwendung
finden, wenn der Wert der abgetretenen For-
derungen oder Rechte beträgt
nicht mehr als 2000 Mark
mehr als 2000 Mark
I1 Die Uberlassung der Ausübung einer per-
sönlichen Dienstbarkeit ist wie eine Forderungs-
abtretung zu behandeln.
i
vom reinen Werte des An-
“teils nach Abzug der Schulden.
vom Werte der abgetretenen
Forderungen oder Rechte.
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