Nr. 51. 519
1 2 . 4
Steuersatz
S8 Berechnung
E vom
— Gegenstand der Bestenerung —*ie der
. 8 r
23 — Stempelabgabe
—a—8
(14 pel der für die Eintragungsbewilligung gezahlte
Stempel anzurechnen.
Die Stempelabgabe für die Eintragungs- 1
bewilligung wird erstattet, wenn die Eintragung #
im Grundbuche nicht stattgefunden hat.
15 Diplome der Doktoren und Lizentiaten —— 20 —
16 Antrag des Vaters eines unehelichen Kindes
auf Ehelichkeitserklärung — — 3 —
17 1 Eheverträge, wenn die Gegenstandssumme
nach Abzug der Schulden beträgt
nicht mehr als 20,000 Mark — — 3 —
mehr als 20,000 Mark, aber nicht mehr
als 50,000 Mark — — 5 —
mehr als 50,000 Mark, aber nicht mehr
als 75,000 MrEkkkkkk — 10
mehr als 75,000 Mark, aber nicht mehr
als 100,000 Mrrrrrrrkkl– — 20 —
mehr als 100,000 Mark, aber nicht mehr
als 150,000 Mrkkkl — 30 —
mehr als 150,000 Mark, aber nicht mehr
als 200,000 MrkkkuU — 50 —
mehr als 200,000 Mark, aber nicht mehr
als 300,000 Mark ....——— 75 —
mehr als 300,000 Mark — 100 —
*!' Zuwendungen von beweglichem Vermögen,
welche in Eheverträgen an eine der den Ehe-
vertrag abschließenden Personen von ihren
Eltern oder Stiefeltern gemacht werden, sind
nicht als selbständige Rechtsgeschäfte zu besteuern. 6
18 1 Erbverzichtsverträge und Verträge, durch
die ein Erbverzicht aufgehoben wird . ——-— 3.—
II Verzicht eines anteilsberechtigten Abkömm-=
lings vor dem Eintritte der fortgesetzten Güter- -
gemeinschaft auf den Anteil an derselben und
Verträge, durch die ein solcher Verzicht aufge—
hoben wird — — 3 —
19 Erlanbniserteilungen, Betleihungen.
1 Die Verleihung des Bergwerkseigentums,
die Bestätigung der Vereinigung zweier oder
mehrerer Bergwerke, der realen Teilung des
Feldes eines Bergwerks und des Austausches
97“