Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 51. 519 
1 2 . 4 
Steuersatz 
S8 Berechnung 
E vom 
— Gegenstand der Bestenerung —*ie der 
. 8 r 
23 — Stempelabgabe 
—a—8 
(14 pel der für die Eintragungsbewilligung gezahlte 
Stempel anzurechnen. 
Die Stempelabgabe für die Eintragungs- 1 
bewilligung wird erstattet, wenn die Eintragung # 
im Grundbuche nicht stattgefunden hat. 
15 Diplome der Doktoren und Lizentiaten —— 20 — 
16 Antrag des Vaters eines unehelichen Kindes 
auf Ehelichkeitserklärung — — 3 — 
17 1 Eheverträge, wenn die Gegenstandssumme 
nach Abzug der Schulden beträgt 
nicht mehr als 20,000 Mark — — 3 — 
mehr als 20,000 Mark, aber nicht mehr 
als 50,000 Mark — — 5 — 
mehr als 50,000 Mark, aber nicht mehr 
als 75,000 MrEkkkkkk — 10 
mehr als 75,000 Mark, aber nicht mehr 
als 100,000 Mrrrrrrrkkl– — 20 — 
mehr als 100,000 Mark, aber nicht mehr 
als 150,000 Mrkkkl — 30 — 
mehr als 150,000 Mark, aber nicht mehr 
als 200,000 MrkkkuU — 50 — 
mehr als 200,000 Mark, aber nicht mehr 
als 300,000 Mark ....——— 75 — 
mehr als 300,000 Mark — 100 — 
*!' Zuwendungen von beweglichem Vermögen, 
welche in Eheverträgen an eine der den Ehe- 
vertrag abschließenden Personen von ihren 
Eltern oder Stiefeltern gemacht werden, sind 
nicht als selbständige Rechtsgeschäfte zu besteuern. 6 
18 1 Erbverzichtsverträge und Verträge, durch 
die ein Erbverzicht aufgehoben wird . ——-— 3.— 
II Verzicht eines anteilsberechtigten Abkömm-= 
lings vor dem Eintritte der fortgesetzten Güter- - 
gemeinschaft auf den Anteil an derselben und 
Verträge, durch die ein solcher Verzicht aufge— 
hoben wird — — 3 — 
19 Erlanbniserteilungen, Betleihungen. 
1 Die Verleihung des Bergwerkseigentums, 
die Bestätigung der Vereinigung zweier oder 
mehrerer Bergwerke, der realen Teilung des 
Feldes eines Bergwerks und des Austausches 
97“
	        
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