Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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1 2 8 4 
Steuersa 
2 2 vom sat Berechnung 
5 Gegenstand der Besteuerung 12 der 
SS Stempelabgabe 
——— 
1 
(19) von Feldesteilen zwischen angrenzenden Berg- 
werken, 
die Verleihung der Konzession zum Be- 
trieb eines Eisenbahn-, Schiffahrts-, Straßen- 
bahn= oder ähnlichen Verkehrsunternehmens, 
die Genehmigung zur Ausgabe von auf 
eine bestimmte Geldsumme lautenden Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber, ) 
die Genehmigung zur Errichtung von Ver- 
sicherungsunternehmungen sowie zur Ausdeh- J 
nung des Geschäftsbetriebs auswärtiger der- · 
artiger Unternehmungen auf das Königreich, 
die Erlaubnis zum Geschaftabetrieb ei eines 
Auswanderungsagenten. — — . — 
is 
In den Fällen des § 103 des Reichs- 500 — 
gesetzes vom 12. Mai 1901 über die privaten 
Versicherungsunternehmungen kann die Abgabe 
bis auf 5 Mark ermäßigt werden. · 
lIApothekenkonzesstonen 
a) die Erteilung der Konzession zum Fort— 
betrieb einer Vollapotheke, einer homöo- 
pathischen Apotheke oder einer Zweig- 
apotheke,. 
wenn der Jahresreinertrag 3 3000 Mark 
nicht übersteigt — — 20 — 
bis 
100 — 
wenn der Jahresreinertrag über 
3000 Mark beträgt, aber 7000 Mark « 
nicht übersteigt — — 100— 
bis 
200 — 
wenn der Jahresreinertrag über 
7000 Mark beträgt, aber 10,000 Mark 
nicht übersteigt . — — 200 — 
bis 
300 — 
wenn der Jahresreinertrag über 
10,000 Mark beträgt ...— — 300 — 
bis 
800 —