Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr. 51. 539 
  
  
  
  
  
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Steuersa 
— 8 sab Berechnung 
S E vom 
5 Gegenstand der Besteuerung 12 der 
* 2 Stempelabgabe 
S 18 
(38) C. wenn die Verträge und Erklärungen 
lediglich den Widerruf, die Zurücknahme oder 
die Aufhebung einer Verfügung von Todes 
wegen oder einzelner in einer solchen Verfügung 
enthaltener Anordnungen betrefffer 1. — 
II Der Hinterlegungsschein ist stempelfrei. 
III Der Stempel wird nach dem Werte des 
Vermögens berechnet, über das in der Ver- 
fügung verfügt ist. Die auf diesem Vermögen 
lastenben Schulden werden abgezogen. 
IV Bei einer gemeinschaftlichen Verfügung 
werden die Werte der Gegenstände der beider- 
seitigen Verfügungen zusammengerechnet. 
Der Stempel wird bei einem nach § 2231 
Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs errichteten 
Testament erst nach dem Tode des Erblassers 
erhoben; er kann jedoch auch bei Lebzeiten des 
Erblassers von diesem entrichtet werden. 
VI Für die Wertberechnung maßgebend ist der 
Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung, bei 
einem nach § 2231 Nr. 2 des Bürgerlichen Ge- 
setzbuchs errichteten Testament der Zeitpunkt 
des Todes des Erblassers, außer wenn der 
Stempel bei Lebzeiten des Erblassers entrichtet 
wird. Soweit die Versteuerung unter amtlicher 
Überwachung oder durch Behörden oder Beamte 
einschließlich der Notare stattfindet, sind der 
Wertberechnung die Angaben des Steuerpflich- 
tigen zugrunde zu legen. Die Vorschriften der 
Art. 35, 36 des Gesetzes finden vor der Eröff- 
nung der Verfügung keine Anwendung. Finden 
sich beim Tode des Erblassers mehrere noch 
nicht versteuerte Verfügungen von Todes wegen 
vor, so ist der Stempel nur nach der Ver- 
fügung zu entrichten, die für die Erbfolge maß- 
gebend ist. 
VII Befreit sind die im § 2250 des Bürger- 
lichen Gesetzbuchs und im § 44 des Reichs- 
militärgesetzes bezeichneten Testamente. 
VIII Ist ein Erbvertrag zwischen Ehegatten oder 
Verlobten mit einem Ehevertrag in derselben 
Urkunde verbunden, so wird der Stempel für den 
  
  
  
  
  
 
	        
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