Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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Muster 16. 
Hinter dem letzten Absatz ist einzufügen: 
„Die Annahme verliert ihre Gültigkeit, wenn vor dem festgesetzten Ein- 
stellungstermin eine Mobilmachung erfolgt.“ 
Muster 24 
kommt in Wegfall. 
Anlage 3. 
In Ziffer 7 des I. Abschnitts ist für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungsausweis 
(früher Losungsschein)“". 
In Ziffer 7b ist für „Scheine“ zu setzen „Ausweise (Scheine)“. 
Anlage 4. 
In Ziffer Za Abs. 2 letzter Satz ist hinter „Mitteilung“ einzufügen: 
„nach dem angeschlossenen Muster a#“. 
An den Rand ist zu setzen: 
3 
Hinter Muster a 2 der Anlage 4 ist das anliegende neue Muster al einzufügen. 
In Ziffer 5 Abs. 4 der Anlage 4 ist hinter dem Worte „Beurlaubtenstande“ ein- 
zufügen „(außer Ersatzreserve)“.
	        
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