Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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Nr. 29260. 
Bekanntmachung, Befreiung von der Schenkungssteuer während des gegenwärtigen Krieges 
betreffend. 
fl. Staatsministerinm der Finanzen. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. August 1914 beschlossen, aus Billig- 
keitsgründen zu genehmigen, daß Zuwendungen zur Behebung eines durch den gegenwärtigen 
Krieg hervorgerufenen oder zu besorgenden Notstandes unter den im Beschlusse vom 
8. August 1914 für Zuwendungen zu Gunsten der Kriegsteilnehmer aufgestellten Voraus- 
setzungen von der Schenkungssteuer befreit bleiben. 
Der Beschluß vom 8. August 1914 wurde mit Bekanntmachung vom 17. August 1914 
— GVBl. S. 395 — veröffentlicht. 
München, den 17. September 1914. 
v. Breunig.
	        
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