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Gesetzung der Dißiplinargerichte für nichtrichterliche Geamte.
Seine Majestät der König haben Sich unterm 14. März 1914 allergnädigst
bewogen gefunden, bei dem Disziplinarhof und bei den Disziplinarkammern für nicht-
richterliche Beamte die nachbezeichneten Beamten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mit-
gliedern auf die Dauer des von ihnen bekleideten Hauptamts zu ernennen:
mit Wirkung vom 1. Mai 1914 an
I. bei dem Dissziplinarhofe für nichtrichterliche Beamte
1. aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums der Justiz
à) zu Mitgliedern: den Präsidenten des Landgerichts München I Alfred
Dürbig, den I. Staatsanwalt bei dem Landgerichte München I Karl
Sturm,
b) zum stellvertretenden Mitgliede: den Amtsgerichtsdirektor Otto Ziegler
in München;
mit sofortiger Wirksamkeit
2. aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des Innern
zum stellvertretenden Mitgliede: den Oberregierungsrat der Regierung von
Niederbayern, Kammer des Innern, Ernst Fruhmann,
3. aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten
a) zum Mitgliede: den Oberpostverwalter Karl Kirschner in München,
b) zu stellvertretenden Mitgliedern: den Oberregierungsrat des Staatsministe-
riums für Verkehrsangelegenheiten Georg Rösch, den Regierungsrat der
Eisenbahndirektion München Dr. Karl Herr, den Oberregierungsrat,
Vorstand des Revisionsamts der Posten und Telegraphen in München,
Otto Meyer, den Postrat des Verkehrsamts der Posten und Telegraphen
in München Hans Wintergerst,
4. aus dem Geschäftskreise des Kriegsministeriums
zum stellvertretenden Mitgliede: den Oberintendanturrat der Intendantur
I. Armeekorps Ferdinand Probst;
II. bei der Disziplinarkammer München:
1. aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und
des Außern
zum stellvertretenden Mitgliede: den Landesgeologen Dr. Friedrich Wilhelm
Pfaff in München,