Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 32. 299 
Muster 34. 
  
Verzeichnis 
der 
Geldstrafen,. 
die nach den Einzugsregistern der Gerichtsschreiberei 
des s. Gerichts 
für die Zeit vom bis 19 
in Strafsachen angefallen sind, 
jedoch von den Schuldnern nicht beigetrieben werden können. 
An den Herrn Staatsanwalt am K. Landgerict : Z— 
  
mit dem Ersuchen, die mitfolgende Zweitschrift mit entsprechender Bestätigung versehen, zurücksenden 
zu wollen. 
, den 19 
K. Rentamt
	        
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