Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 32. 395 
K. Renutamt Muster 8. 
Verzeichnis 
der 
zu verstenernden Automaten usw. 
Zur Brachtung. 
1. Die Eintragung eines jeden Automaten usw. hat unter einer besonderen Nummer zu erfolgen (Spalte 1), die auf der 
Sohrezparte zu vermerken ist. 
2. Spalte 9 ist anzugeben, unter welcher Nummer und an welchem Tage der Stempelbetrag (Spalte 8) im Kosten= und 
Stempelregister vereinnahmt ist. 
3. Die Anmeldungen sind geordnet mit diesem Verzeichnis aufzubewahren.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.