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Festgesetzter
Kap. Tit Vortrag Betrag
4 2
III 6Allgemeine Beiträge an die Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonale an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes 96 063.45
b) Weitere Beiträge an die Sürüsferd dieser Gemeinden .. 19 03870
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds .. 811221
d) Weitere Beiträge an die Schultassen diefer Gemeinden 16 125|94
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 821 84
8) aus der alten Kreisschuldotatio 4 73340
# 7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung
# der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 76.000—
1 f) Zur Bestreitung der Aushilfekosten für die zu den Fortbildungs- #
kursen am Gewerbelehrerinstitut einberufenen Lehrer in Ge-
meinden mit Ortsstatuten 250 —
g) Zuschüsse zur Ergänzung des gesetzlichen Mindesteinkommens
- von Schulstellen bei Abtrennung des Mesnerdienstes vom
I Schuldtenst... 21.16
7Be1tragezumSachbedarf der Schulen und zu Schulhausneubauten:
1 a) Beiträge zum Sachbedarf:
1 aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 703 49
6 bb) aus der Kreisschuldotation . 3428
b) zum Unterhalte von Schulhäusern und zu Schulhausneubauten 52 500—
c) zur Gewährung von Zuschüssen an arme überbürdete Schul- I
gemeinden behufs Anschaffung baw. Nachschaffung, von Lehr-
mitteln 1 000.—
8 Ständige Bauausgaben ... 425«—
9Prüfungs-undAufsichtskostcm ,
a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme
der Schulprüfungen und Schulvisitationen, dann für sächliche
Ausgaben 16 510.—
b) für die Kreisschulinspektoren: l
a) für den I. Kreisschulinspektor .
Gehalt . 5 800.—
Tagegelder und Reisekosten . 1000»——
6) für den II. Kreisschulinspeltor s
Gehalt... 5 300.—
Tagegelder und Reisekosten 1 000 —
Pensionen und Alimentationen:
a) Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals und
zwar: