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Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
AM (1
Iy Auf Industrie und Landwirtschaft.
Auf Industrie.
1— — — — — — — — — — — — — — — — — — — —
2 Beitrag zur Handelskammier 1 200.—
3 Beitrag zur Deckung der Kosten der Handwerkskammer in Regensburg 15 000—
4 Beitrag für die städtischen Lehrlingsheime in Regensburg 400 —
4a Beitrag an den kathol. Lehrlingsschutzverein St. Emmeramin Regensburg 100 —
5 Zuschuß zu den Kosten der Nebenstelle Negensburg der * Bayer. Landes-
gewerbeanstalt . 2500 —
2, Auf Landwirtschaft.
1| Für Förderung landwirtschaftlicher Interessen überhaudt . 6 000 —
2 Zur Förderung des Acker= und Pflanzenbaues . 1000—
·3FurFörderungvonBodenkulturunternehmungen 7000—
4FürgenossenschaftlicheBiehverwernmg. 500. —
5 Für den kulturtechnischen Dienst:
a) Leistung an die Staatsksse Smit.¼ von den Gesamtausgaben
für den kulturtechnischen Dienst im rresse 20 500—
b) Für Kulturvorarbeiter . 18000—
6 Für sonstige Zwecke und zwar:
a) Für den landwirtschaftlichen. Wanderunterricht 500 —
b) Beitrag zur Hebung der Pferdezucht 3500—
c) zu Prämien für den erfolgreichen Besuch des bsteschag
unterrichtee 600 —
d) Beitrag zur Hebung der Nindvieh- und Schweinezucht 12 000. —
e) Fir Förderung der Fischzucht:
. zu Prämien für Erlegung von Fischottern 500—
1 Beitrag für den Kreisfischereiverein . 500—
3. Für einen Kreiswanderlehrer für Fischerei: l
aa) Gehalt ... 3000—
bb) Tagegelder und Reisekosten. 1 500—
cc) Regiebedürfnisse 100—
4. Zuschuß für die Fischerschule in Starnberg 100 —
t) Beitrag zur Hebung der Geflügelzucht 500—
g) Beitrag zur Hebung der Bienenzucht 350—
h) Beitrag zur Hebung der Kaninchenzucht 100—
3 i) Zur Förderung des Obst= und Gartenbaues:
# 1. im allgemeinen und zu Stipendien für Besucher von
Obst= und Gartenbauschulen sowie zu Beihilfen für die
stellurg von Bezirksbaumwarten . 2600;—
: 2. für den Kreiswanderlehrer für Obst und Gartenbau: «
aa) Gehalt . .... 33003—
i bb) Tagegelder und Reisekosten . 1500;--
- co)Regtebeditrfmsse. 100 —
k) zur Hebung der Waldwirtschaft 1 000 —
1) zur Förderung des Vogelschutzes ..... 200 —
Summe Kap. IV 104 150.—