Unterfranken und Aschaffenburg.
Vortrag
Festgeseszter
Betrag
4—
#r
6
II. Abschnitt.
Kreis- Einnahmen.
Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung.
Lateinschulen.
Auf oezielen Rechtstiteln und Dewilligungen beruhende Fundations-
eiträhe ..
Aus der Kreisschuldotation
— z I
Gewerblich-technische Schulen.
Zuschuß für die K. Kreisoberrealschule in Würzburg
Summe 8 2 für sich.
Volksschulen.
ufe speziellen Rechtstiteln und id Bewilligungen beruhende Fundations-
eiträge
Ständige Bauausgaben
Kreisschuldotation und zwar:
à) Seitherige Kreisschuldotatio
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 giff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6Ca der Kreisausgaben
Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom
28. Juli 1092.
Dienstalterszulagen für das Lebrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern (Kap. III 8§ 1 Tit. 3 der
Kreisausgaben
Zur Gewährung außerordentlicher Zulagen (Notstandszulagen) für
das Lehrpersonal der Volksschulen in den Gemeinden von weniger
als 10 000 Einwohnen.
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der üit bergene
Dienstalterszulagen
32 080
26 584
178
47 433
88 600
247 506
41
34
86
176 730/4#%
320 000
1 124000
145 276
167 100
79 360