Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

520 
Kap. 
  
  
Tit 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
— 2 
  
III 
  
  
  
  
—I 
  
Besondere Vergütungen und Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal: 
a) Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal. . 
b) Aufwendungen zur Bezahlung der während des Sterbe- und 
Sterbenachmonats aufgestellten Schulverweser mit Ausnahme 
jener in Ortsstatutgemeinden 
c). Unterstützungen für dürftige Kandidaten des Volksschuldienstes 
während der Ableistung ihrer gesetzlichen Militaͤrdienstpflicht- 
aa) aus Staatsfonds 
bb) aus Kreisfonds 
d) Besondere Zulagen für: 
aa) Lehrer in Gemeinden des Donaumooses 
Db) den Lehrer in der Gemeinde Balderschwang 
cc) den Schulverweser in Birgsau . 
dd) die Schulverweserin in Kornau. 
ee) » Laufenegg 
tt) den Volksschullehrer „ Unterjoch 
  
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß 
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 
b) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds . . 
c) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
d) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
bb) aus Kreisfonds und zwar: 
a)zur Gewährung von fortlaufenden Zuschüssen zur 
Trennung des Mesnerdienstes vom Schuldienste und 
zur Entschädigung der Mesnerstellvertreter. . 
6) Zuschüsse an Schulkassen zur Verköstigung armer 
Schulkinder während der Wintermonate 
7) Zuschuß an die Gemeinde Offingen zum unter- 
halt der dortigen Klosterschule 
cch aus der neuen Kreisschuldotation behufs üniersiibuns 
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 
Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schulhausneubauten- 
a) Beiträge zum Sachbedarf . l 
d)zumllnteihaltevon Schulhäusern 
c) zu Schulhausneubauten. 
Ständige Bauausgaben 
  
3 500.— 
1 000 — 
500.— 
500.— 
  
6 80426 
221 597°61 
18 00320 
7 883 12 
11 000 — 
4 300 — 
180 — 
  
52 000— 
36 000,.—
	        
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