520
Kap.
Tit
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
— 2
III
—I
Besondere Vergütungen und Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal:
a) Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal. .
b) Aufwendungen zur Bezahlung der während des Sterbe- und
Sterbenachmonats aufgestellten Schulverweser mit Ausnahme
jener in Ortsstatutgemeinden
c). Unterstützungen für dürftige Kandidaten des Volksschuldienstes
während der Ableistung ihrer gesetzlichen Militaͤrdienstpflicht-
aa) aus Staatsfonds
bb) aus Kreisfonds
d) Besondere Zulagen für:
aa) Lehrer in Gemeinden des Donaumooses
Db) den Lehrer in der Gemeinde Balderschwang
cc) den Schulverweser in Birgsau .
dd) die Schulverweserin in Kornau.
ee) » Laufenegg
tt) den Volksschullehrer „ Unterjoch
Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes .
b) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds . .
c) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
d) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars
bb) aus Kreisfonds und zwar:
a)zur Gewährung von fortlaufenden Zuschüssen zur
Trennung des Mesnerdienstes vom Schuldienste und
zur Entschädigung der Mesnerstellvertreter. .
6) Zuschüsse an Schulkassen zur Verköstigung armer
Schulkinder während der Wintermonate
7) Zuschuß an die Gemeinde Offingen zum unter-
halt der dortigen Klosterschule
cch aus der neuen Kreisschuldotation behufs üniersiibuns
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden
Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schulhausneubauten-
a) Beiträge zum Sachbedarf . l
d)zumllnteihaltevon Schulhäusern
c) zu Schulhausneubauten.
Ständige Bauausgaben
3 500.—
1 000 —
500.—
500.—
6 80426
221 597°61
18 00320
7 883 12
11 000 —
4 300 —
180 —
52 000—
36 000,.—