Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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bezirke im vollen oder beschränktem Umfang ausdehnen und anderen Angestellten 
einer Berginspektion, die markscheiderisch ausreichend vorgebildet sind, Zuständigkeit 
von Markscheidern ganz oder teilweise übertragen. 
Gegeben zu München, den 29. April 1915. 
Ludwig. 
Dr. Graf v. Hertling. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Müller. 
  
Nr. 7/Bmo 2. 
Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transport-Ordnung. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und K. friegsministerium. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. April 1915 (REBl. 1915 
Seite 267) verfügte Anderung der Militär-Transport-Ordnung hat auch für die Bayerischen 
Eisenbahnen zu gelten. 
München, den 10. Mai 1915. 
J. V. 
Frhr. v. Rreß. Staatsrat v. Seiler.
	        
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