Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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III. Aufenthaltsverhältnisse. 
  
  
12. a. Seit welchem Zeitpunkte (Jahr? Monat? Tag?) 
hat der Hilfsbedürftige hier seinen gewöhnlichen 
Aufenthalt (nicht vorübergehenden oder fremden 
Aufenthalt)? 
  
b. Hat der hiesige Aufenthalt durch Eintritt in 
eine Kranken-, Bewahr= oder Heilanstalt 
oder unter Umständen begonnen, durch welche 
die Annahme der freien Selbstbestimmung bei 
der Wahl des Aufenthalts ausgeschlossen wird? 
Oder sind solche Umstände nach Beginn des 
hiesigen Aufenthalts eingetreten? 
  
c. Wenn der hiesige Aufenthalt nicht ununterbrochen 
ein Jahr gewährt hat, wo hat sich in letzter 
Zeit der Hilfsbedürftige vor seinem hiesigen 
Aufenthalt über ein Jahr lang aus freier 
Selbstbestimmung aufgehalten? 
(Von wann bis wann?) 
  
d. Seit wann ist der Hilfsbedürftige erwerbslos? 
Bei wem, wo, je von wann bis wann, in 
welcher Eigenschaft hat der Hilfsbedürftige in 
den letzten 3 Wochen vor dem Eintritt der Er- 
werbslosigkeit gearbeitet? Von wann bis wann 
war er etwa im Anschluß an die letzte Beschäfti- 
gung krank und bezog Krankenunterstützung von 
einer Krankenkasse und von welcher? 
  
13. Wo haben die Eltern des Hilfsbedürftigen 6K- 
wohnt, als er armenrechtlich selbständig wurde, 
und seit wann haben sie dort gewohnt, oder. 
falls sie früher gestorben sind, wo haben sie in 
den letzten Jahren vor ihrem Tode gewohnt? 
  
IV. Fragen zur Prüfung des Bedürfnisses. 
  
— — — —— — — — — — – — — Ï 
11. a. Hat der Hilfsbedürftige eine eigene Wohnung? 
Wiecvicl beträgt die Miete? Ist ein Teil der 
Wohnung untervermictet? Zu welchem Preise? 
Ist er selbst nur Schlafgänger? bei wem? 
  
 
	        
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