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18.
Liegen die Voraussetzungen zur Einleitung eines
d verfahrens auf Rechnung der Landesver-
icherungsanstalt oder der Reichsversicherungs-
anstalt für Angestellte vor, warum nicht?
RVO. § 1269 ff, A#. J 36 ff.
Falls die Voraussetzungen vorliegen, sind die
nötigen Schritte zur Bewirkung der Ubernahme
der Verpflegungskosten auf die Versicherungs-
anstalt sowie geeignetenfalls zur Auswirkung
eines Hausgeldes alsbald einzuleiten.
19.
Hat der Hilfsbedürftige unbewegliches oder cut-
behrliches bewegliches Vermögen? Verfügt er
über Barmittel, Außenstände, Sparkasseguthaben,
Darlehns= und sonstige Forderungen (Hypo-
theken)) Hat er kein Vermögen zu erwarten?
Haben die Kinder oder Enkel Vermögen? wo
und von wem wird es verwaltet? Hat er oder
sein Ehegatte Nutzuießungs-(Geld- Woh-
nungsrechts-oder Leibrenten-) Ansprüche,
Ruhegehaltsansprüche, an wen, seit wann, in
welchem Betrage und für welche Zeitdauer?
20.
Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit?
Liegt Arbeitsbeschränktheit oder Arbeits-
un fähigkeit vor?
Wovon hat der Hilfsbedürftige sich bisher er-
nährt und wieviel hat er wöchentlich ver dient?
wo sett er in Arbeit? oder im Dienste? Seit
wann
Wodurch und seit welcher Zeit ist der
Hilfsbedürftige behindert, sich und den
Seinigen den nötigen Unterhalt zu
verschaffen?
Etwa Wegfall des Ernährers? oder Verletzung
der Unterhaltspflicht ?
Der
Ji Gesuchsteller in) wurde auf die Folgen unwahrer Angaben (Einzug der Unterstützung
und unter Umständen Strafeinschreitung) sowie auf die Folgen der Armenunterstützung für
die öffentlichen Rechte aufmerksam gemacht. erklärt, bei Ieiner. Hilfsbedürftigkeit auf
der gestellten Bitte beharren zu müssen.
ihrer
Unterschrift des Gesuchstellers
(bei Ehelenten des Mannes)
Zur Beglaubigung