Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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18. 
Liegen die Voraussetzungen zur Einleitung eines 
d verfahrens auf Rechnung der Landesver- 
icherungsanstalt oder der Reichsversicherungs- 
anstalt für Angestellte vor, warum nicht? 
RVO. § 1269 ff, A#. J 36 ff. 
Falls die Voraussetzungen vorliegen, sind die 
nötigen Schritte zur Bewirkung der Ubernahme 
der Verpflegungskosten auf die Versicherungs- 
anstalt sowie geeignetenfalls zur Auswirkung 
eines Hausgeldes alsbald einzuleiten. 
  
19. 
Hat der Hilfsbedürftige unbewegliches oder cut- 
behrliches bewegliches Vermögen? Verfügt er 
über Barmittel, Außenstände, Sparkasseguthaben, 
Darlehns= und sonstige Forderungen (Hypo- 
theken)) Hat er kein Vermögen zu erwarten? 
Haben die Kinder oder Enkel Vermögen? wo 
und von wem wird es verwaltet? Hat er oder 
sein Ehegatte Nutzuießungs-(Geld- Woh- 
nungsrechts-oder Leibrenten-) Ansprüche, 
Ruhegehaltsansprüche, an wen, seit wann, in 
welchem Betrage und für welche Zeitdauer? 
  
20. 
Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit? 
Liegt Arbeitsbeschränktheit oder Arbeits- 
un fähigkeit vor? 
  
Wovon hat der Hilfsbedürftige sich bisher er- 
nährt und wieviel hat er wöchentlich ver dient? 
wo sett er in Arbeit? oder im Dienste? Seit 
wann 
  
Wodurch und seit welcher Zeit ist der 
Hilfsbedürftige behindert, sich und den 
Seinigen den nötigen Unterhalt zu 
verschaffen? 
Etwa Wegfall des Ernährers? oder Verletzung 
der Unterhaltspflicht ? 
Der 
  
Ji Gesuchsteller in) wurde auf die Folgen unwahrer Angaben (Einzug der Unterstützung 
und unter Umständen Strafeinschreitung) sowie auf die Folgen der Armenunterstützung für 
die öffentlichen Rechte aufmerksam gemacht. erklärt, bei Ieiner. Hilfsbedürftigkeit auf 
der gestellten Bitte beharren zu müssen. 
ihrer 
Unterschrift des Gesuchstellers 
(bei Ehelenten des Mannes) 
Zur Beglaubigung
	        
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