Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

  
8 llt 
  
Geset und Verorduungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 57. 
München, den 8. November 1915. 
Inhalt: — 
Bekttiekugsurkunde vom 15. Oktober 1915, das Karl Freiherr von Thüngens'sche Familienfideikommiß 
etreffend. 
  
  
——. — 
Bestätigungsurkunde. 
Das Karl Freiherr von Thöngen'sche Familienftideikommi berreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bapern. 
Der unterfertigte Gerichtshof beurkundet hiermit, daß Herr Gutsbesitzer und derzeitiger 
Landratspräsident Karl Freiherr von Thüngen in Roßbach mit Stiftungsurkunde vom 
10. Februar 1915 und Berichtigung vom 16. September und 4. und 11. Oktober 1915 
aus den ihm gehörenden Grundbesitzungen und Rechten ein Familienfideikommiß unter dem 
Namen: 
„Karl Freiherr von Thüngen'sches Familienfideikommiß“" 
errichtet und diesem folgende Bestandteile einverleibt hat. 
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