Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Festgesetzter
Kap.  Tit.  Vortrag  Betrag
r
VI  |  9  An  die  K.  Universitäts-  Frauenklinit  und  die  K.  bebammenschule
  in  München.  1  500—
6  (  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
2An  die  Kretinenanstalt  Deggendorf  als  Beitrag  zur  Tilgung  der  Bauschuld  2  000
3  An  die  St.  Joseph-Kongregation  in  Ursberg  für  deren  Blöden-Anstalten  1  000—
4  #n  die  evang.  luth.  Diakonissenanstalt  in  Neuendettelsan  für  deren
Blödenanstalt  .  50——
7  Beihilfe  zur  Förderung  der  Säuglingsfürsorge  700
8  An  das  Serahhische!  Liebeswerk  füre  arme  und  berwahr
loste  Kinder.  100—
99  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
10)  1|/[Beitrag  zur  Unterhaltung  der  Arbeiterkolonie  in  Herzogsägmühle
  300—
2  Zuschuß  behufs  Gründung  neuer  und  Erhaltung  der  bestehenden
Naturalverpflegsstationen  für  wandernde  Arbeiter  3500  .#  –  —
11  Sonstige  Ausgaben  auf  Wohltätigkeit:
Bereitstellung  von  Mitteln  für  Fälle  der  Not  und  außerordentliche
Unglücksfälle  #  1#4  MA  —  —
12  Zuschuß  an  die  Distriktsgemeinden  zur  Unterstützung
der  mit  Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach  der
K.  Deklaration  vom  10.  Mai  1902  für  1915  ..  48  873|75
13  Ersatzleistungen  an  unmittelbare  Gemeinden  für  die
Unterbringung  von  Geisteskranken  und  Blöden  in  Irrenund
  Blödenanstalten  nach  der  K.  Deklaration  vom
10.  Mai  1902  für  1915  .  .  6000—
14  Bedarf  des  Landarmenverbandes  .  340000:
Summe  Kap.  V  51#  7  781  766|75
VII  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserbauten.
1  a)  Beiträge  zu  Distriktsstraßen.  60  000—
b)  Beiträge  für  wichtige  Gemeindewege  und  Brücken  15  000|—
2  Für  Ufer-  und  Hochwasserschutz  an  öffentlichen  Flüssen.
1IFFür  gewöhnliche  Uferschutzbauten,  ferner  für  die  regelmäßig  wiederkehrenden
  Forderungen  zur  Unterhaltung  der  bestehenden  Uferschutz-T
  bauten  an  der  Donau,  am  Inn,  an  der  Isar,  am  Negen  und  an
#  der  Ilz  (Art.  92  des  Wassergesetzes)  .  ...  20  330—
2  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  –  —
«  3FürVerzmsungunthlgungdeömdenJahren1911und1913  genehmigten
  und  bis  31.  Dezember  1952  zu  tilgenden  Anlehens  im
Gesamtbetrage  von  500  000  ∆  zur  Gewährung  von  Beiträgen  an
die  gemäß  Art.  94  des  Wassergesetzes  vom  Staate  zu  den  Kosten
von  Hochwasserdammbauten  an  der  Donau  und  Isar  herangezogenen
Beteiligten,  ferner  zur  Durchführung  mehrerer  Teilkorrektionen  der
Rott  (Art.  98  W.  G.)  behufs  Verbesserung  der  e  Fluhverhältnssser
für  1916:  fünfter  Teilbetrag  25  000
4  |  Kreisfondswasserbaureserve  5270—