Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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*# 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
— 
  
  
  
  
10 
  
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
un mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarf- 
gesetzes .. 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
c Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit Orts- 
statuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das Lehr- 
personal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus Staats- 
und Kreisfonds . .. 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
a) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates. 
6) aus Kreisfonds: 
aa) zur Bestreitung der ordentl. (sächlichen) Schulbedürfnisse 
bb) zur Förderung der Trennung der Mesnerdienste von 
den Schuldiensten 
l7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs umersühung der 
mit Schullasten überbürdeten Gemeinden. Z 
t) Für Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichis 
Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schmihausbauten: 
à) Beiträge zum Sachbedaff 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern . . 
c)zucchulhausbautcuundzwar zur umerfüßzung vburfiher 
Gemeinden für diesen Zweck- . 
Ständige Bauausgaben . 
PrüfunqsiundAufsichtökoften 
a) Entschädigungen für die Führung der Distriktsschulinspektionen 
(24 620 A)) sowie für sächliche Ansgaben (720 4) 
b) für die Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalte . 
bb) für Dienstreisen. . 
Ruhegehalte und Unterstützungen: 
a) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Staatsfonds 
6) aus Kreisfonds 
bb) Ruhegehaltszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalterszulagen aus Staatsfonds 
cc) zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen und zur 
Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen 
Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 
b) lintersiitzungsteitrige für die Hinterbliebenen der Volksschul- 
ehrer 
  
176 749 
900 
2 902 
70 740 
600 
  
  
169 500 — 
151 000 — 
86 607 
12 200 
 
	        
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