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Vortrag
Festgesetzter
Betrag
—
10
Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000
un mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarf-
gesetzes ..
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
c Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit Orts-
statuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das Lehr-
personal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus Staats-
und Kreisfonds . ..
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates.
6) aus Kreisfonds:
aa) zur Bestreitung der ordentl. (sächlichen) Schulbedürfnisse
bb) zur Förderung der Trennung der Mesnerdienste von
den Schuldiensten
l7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs umersühung der
mit Schullasten überbürdeten Gemeinden. Z
t) Für Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichis
Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schmihausbauten:
à) Beiträge zum Sachbedaff
b) zum Unterhalte von Schulhäusern . .
c)zucchulhausbautcuundzwar zur umerfüßzung vburfiher
Gemeinden für diesen Zweck- .
Ständige Bauausgaben .
PrüfunqsiundAufsichtökoften
a) Entschädigungen für die Führung der Distriktsschulinspektionen
(24 620 A)) sowie für sächliche Ansgaben (720 4)
b) für die Kreisschulinspektoren:
aa) Gehalte .
bb) für Dienstreisen. .
Ruhegehalte und Unterstützungen:
a) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a) aus Staatsfonds
6) aus Kreisfonds
bb) Ruhegehaltszulagen nach einem Drittel der zuletzt be-
zogenen Dienstalterszulagen aus Staatsfonds
cc) zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen und zur
Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen
Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal
b) lintersiitzungsteitrige für die Hinterbliebenen der Volksschul-
ehrer
176 749
900
2 902
70 740
600
169 500 —
151 000 —
86 607
12 200