Nr. 3. 7
Die Rückseite zeigt in zwei hochstehenden achteckigen Feldern figürliche Darstellungen:
Links das Brustbild eines kräftigen Mannes als Sinnbild der Arbeit und des tätigen Tages,
rechts das Brustbild einer weiblichen Gestalt als Sinnbild der Ruhe und der Nacht. Die
Felder sind von hellen mit grünlichem Linienwerk gefüllten Leisten eingefaßt. Ebensolche
Leisten zerlegen mehrfach auch die übrige Fläche des Druckbildes und schließen zwischen sich
dunklere Felder mit verschlungenem Linienwerk in bläulicher Färbung ein. Ein derartiges
kreisrundes Feld in der Mittellinie oben enthält die Zahl 20, ein anderes an entsprechender
Stelle unten den Buchstaben M in Dunkelblau. Die aus Blattverzierungen gebildete
Umrandung der Rückseite trägt unten in der Mitte auf einem Schilde mit hellerem Grunde
den Strafsatz in dunklen Buchstaben. Die Nummer der Note ist in rotbrauner Farbe
rechts und links auf dem Rande angebracht. ·
Die Note ist mit einer aus senkrechten Linien bestehenden Riffelung versehen.
Der Entwurf der Banknote rührt von Professor Arthur Kampf her; der Kupferstich
des figürlichen Teils ist von Professor Hans Meyer ausgeführt.
München, den 11. Januar 1917.
J. A. J. A.
Staatsrat v. Lößl. Staatsrat Dr. v. Günder.
Nr. 23/144
PII2.
Bekanntmachung, die Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900 betreffend.
fl. Staatsministerium für verkehrsangelegenheiten.
Die Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900 ist durch Verordnung
des Reichskanzlers vom 7. Januar 1917 mit Wirkung für den Postverkehr zwischen Bayern,
dem Reichspostgebiete und Württemberg, wie folgt, geändert worden:
1. Im § 18 a „Postprotest“ erhält der Abs. v unter B und C folgende Fassung:
B. Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß-Lothringen zahlbar sind,
werden erst an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung vorgezeigt:
a) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Juli 1914
bis einschließlich 27. April 1917 eingetreten ist,
am 30. April 1917;
b) wenn der Zahlungstag des Wechsels nach dem 27. April 1917 eintritt,
am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage.