Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 38. 219 
Muster 5 
(Ausführungsbestimmungen § 13) 
Anmelungsbuch 
  
de 
(Bezeichnung der Steuerstellen) -·------------.--.-—---. zu -·.-.---.·--.--- –g 
über die Erhebung der Abgabe aus der Besteuerung des „Cüteroertehro für das „ Nechnungs. 
jahr 19 
Dieses Buch enthält Blätter, die mit 
einer angesiegelten Schnitr dirchæogen Sinid. Geführt von 
, den 19 Name) 
(Name) Dienststellung) 
(Dienststellu.i) 
Anleitung. 
— 
.Die Eintragungen erfolgen bis zum Jahresschluß unter sortlaufender Nummer. 
.In das Anmeldungsbuch sind alle Anmeldungen und Nachweisungen sowie sonstigen Anzeigen, auf Grund 
deren eine Abgabenerhebung erfolgt, einzutragen. 
.Das Buch ist am Jahresschluß abzuschließen und in der Spalte 5 aufzurechnen. 
4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit 
fortlaufenden Blattzahlen handelt. 53 
10 
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