Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 47. 369 
I Der Absender hat in dem Einlieferungsschein seinen Namen, die Zahl der zur Paket- 
karte gehörenden Pakete, den Namen des Empfängers und den Bestimmungsort anzugeben 
sowie die Gebühr durch Aufkleben von Freimarken zu entrichten. 
Einschreibsendungen. 
& 13. u1 Briefsendungen und Pakete können eingeschrieben werden. Einschreibsendungen 
werden weder unter Wertangabe (§ 14) noch als dringende Pakete (§ 24) befördert. Zustellungs- 
urkunden (§ 25) dürfen nicht beigefügt werden. 
Der Absender hat die Sendung mit dem Vermerk „Einschreiben“ zu versehen, bei 
Paketen auch die Paketkarte, auf die sich die Gewährleistung nicht erstreckt. Über Ver- 
packung und Verschluß der einzuschreibenden Pakete s. § 15 und 16. 
Ul Die Einlieferung wird bescheinigt. 
IV Außer dem Porto wird eine Einschreibgebühr von 20 Pf. ohne Rücksicht auf Ent- 
fernung und Gewicht erhoben. 
Wertsendungen. 
8 14. 1 Briefe und Pakete können unter Wertangabe befördert werden. Wertsendungen 
werden weder eingeschrieben (§ 13) noch als dringende Pakete (8 24) befördert. Zustellungs- 
urkunden (§ 25) dürfen nicht beigefügt werden. Über Verpackung und Verschluß s. § 15 bis 17. 
u Der Wert ist in der Aufschrift, bei Paketen auch auf der Paketkarte, in Reichswährung 
in Ziffern anzugeben. Der angegebene Betrag soll den gemeinen Wert der Sendung nicht 
übersteigen. 
II Von kurshabenden Papieren ist der Kurswert, den sie zur Zeit der Einlieferung haben, 
von pfandrechtlichen Papieren, Wechseln und ähnlichen Urkunden sind als Wert die Kosten 
anzugeben, die eine neue rechtsgültige Ausfertigung der Urkunde oder die Einziehung der 
Forderung bei Verlust der Urkunde verursachen würde. Entspricht die Wertangabe diesen 
Grundsätzen nicht, so kann die Sendung zur Berichtigung zurückgegeben werden. Aus einer 
zu hohen Wertangabe darf kein Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Teiles der Ver- 
sicherungsgebühr hergeleitet werden. 
IV Die Angabe eines Nachnahmebetrags gilt nicht als Wertangabe. Nachnahmesendungen 
werden daher nur dann als Wertsendungen behandelt, wenn außerdem noch ein Wert an- 
gegeben ist. 
V Die Einlieferung wird bescheinigt. 
Verpackung der Hakete und wertsendungen. 
& 15. 1 Pakete und Wertsendungen sind je nach ihrem Umfang und Inhalt sowie 
nach der Länge der Beförderungsstrecke haltbar und sicher zu verpacken.
	        
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