Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
Grsetzund Verurdunngs-git 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 49. 
München, den 10. September 1917. 
—ts.-.“31 ––... 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 3. September 1917 über die Unfallversicherung beim Betriebe des staatlichen Hafenpolizei- 
bootes in Ludwigshafen. — Bekanntmachung vom 4. September 1917, betreffend Ergänzung und Anderung 
der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 
—t.-63 
  
  
  
  
Nr. 8, Wvo. 
Bekanntmachung über die Unfallversicherung beim Betriebe des staatlichen Hafenpolizeibootes 
in Ludwigshafen. 
fl. Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Befugnisse und Obliegenheiten der Ausführungsbehörde für den staatlichen Betrieb 
eines Hafenpolizeibootes in Ludwigshafen werden auf Grund Allerhöchster Ermächtigung dem 
Wohlfahrtsamte der Verkehrsanstalten in Rosenheim übertragen. 
Die Leistungen der Unfallversicherung werden in allen Fällen durch die Ausführungs- 
behörde festgestellt. 
München, den 3. September 1917. 
J. V. J. V. 
Dr. v. Srettreich. Staatsrat Dr. v. Günder. Staatsrat Dr. v. Endres.
	        
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