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mit den Berbindungslinien Eckpunkt — Zielpunkt und Eckpunkt — Standpunkt bilden. Die Eck—
punkte sind ober= und unterirdisch unmittelbar zu versichern und zu koordinieren.
V. In gleicher Weise sind wichtige Luftzeichen (Kirchtürme u. dgl.) zu versichern, wenn
sie voraussichtlich eine häufigere Verwendung finden werden. Außerdem sollen am unteren
Mauerwerk Eisenbolzen angebracht und die Winkel Bolzenmitte — Eckpunkt des Vielecks — Zielpunkt
(z. B. Mitte der Helmstange) gemessen werden.
VI. Über die Anmessungen nach Abs. III und die Versicherungen nach Abs. IV und V
sind vervielfältigungsfähige Handrisse zu führen. Die Handrisse über die Anmessungen sind
den Rechnungsbänden (§ 22 Abs. J), die Handrisse über die Versicherungen den Beob-
achtungsheften (§ 14 Abs. D beizureihen.
Sichtbarmachung der Dreieckspunkte.
§ 7.
Die Sichtbarmachung der Dreieckspunkte hat je nach dem Bedürfnisse mit Säulen,
Stangen oder Zielstäben zu erfolgen. In außergewöhnlichen Fällen können auch besondere
Bauten notwendig werden.
Numerierung der Dreieckspunkte.
§ 8.
I. Die Bodenpunkte III. und IV. Ordnung sind einschließlich der schon vorhandenen
älteren Punkte fortlaufend zu numerieren und zwar in jeder Steuergemeinde mit Nr. 1
beginnend, gegebenenfalls im Anschluß an die letzte Nummer der in der Steuergemeinde
etwa bereits vorhandenen Dreiecks= und Polygonpunkte.
II. Nach vollzogener Versicherung sind Lage und Nummern der Dreieckspunkte unter
Beachtung der bestehenden Zeichnungsvorschriften in einen Katasterplanabdruck mit roter Farbe
einzutragen. Der Abdruck vertritt sowohl die Stelle eines Lage= wie Ubersichtsplans und
hat daher auch die Grenzen der Steuergemeinden aufzuzeigen.
Punktbestimmung.
§ 9.
I. Die Dreieckspunkte III. und IV. Ordnung sind in der Regel als Einzelpunkte Art der Punk“
durch Einschneiden im Anschluß an das vorhandene Dreiecksnetz zu bestimmen. Die Be= bestimmung.
stimmung kann durch Vorwärtseinschneiden, Rückwärtseinschneiden, oder Vorwärts= und Rück-
wärtseinschneiden (zusammengesetztes Einschneiden) erfolgen. Beim Vorwärtseinschneiden werden
Richtungen von den gegebenen Ausgangspunkten nach dem Neupunkte (äußere Richtungen),