Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Vorlänfige 
Netzübersichts- 
karte. 
Theodolit. 
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beim Rückwärtseinschneiden Richtungen von dem Neupunkte nach den gegebenen Ausgangs- 
punkten (innere Richtungen), beim Vorwärts= und Rückwärtseinschneiden beide Arten von 
Richtungen gemessen. Die zur Bestimmung dienenden Anschlußpunkte sollen sich möglichst 
gleichmäßig oder doch so auf den Umkreis des Neupunkts verteilen, daß sich die zu be- 
obachtenden Richtungen annähernd rechtwinklig im Neupunkte schneiden. 
II. Vorwärts oder rückwärts eingeschnittene Punkte müssen sich auf 4 bis 8, vorwärts 
und rückwärts eingeschnittene Punkte auf 3 bis 6 Ausgangspunkte stützen. Innerhalb dieser 
Grenzen richtet sich die Zahl der Ausgangspunkte nach deren Verlässigkeit und Lage. Treten 
Netzunsicherheiten auf, so kann die Zahl, insbesondere durch Heranziehung von Punkten 
nahezu gleicher Richtung, entsprechend erhöht werden. 
III. Mangelt die zur Einzelbestimmung erforderliche Zahl günstig gelegener Ausgangs- 
punkte, so können zur Festigung des inneren Zusammenhanges mehrere Neupunkte zusammen- 
gefaßt und in gemeinsamer Ausgleichung an das gegebene Netz angeschlossen werden. Bei 
Punkten IV. Ordnung ist in solchen Fällen auch die Anlage eines Kranzes oder einer Kette 
von Dereiecken gestattet. 
IV. Punkte von untergeordneter Bedeutung können als Brechpunkte eines mit erhöhter 
Schärfe zu messenden Polygonzugs (Landesvermessungszug), dessen Länge drei Kilometer 
nicht überschreiten soll, festgelegt werden. In unübersichtlichem Gelände, insbesondere in 
ausgedehnten Waldgebieten, ist es ausnahmsweise auch gestattet, geeignete Bäume trigono- 
metrisch zu bestimmen. 
8 10. 
Die Dreieckspunkte und die zu bestimmenden Richtungen sind in einer vorläufigen 
Übersichtskarte darzustellen. Diese Ubersichtskarte hat als Behelf für den Beobachter und 
als Unterlage für den Rechnungsgang zu dienen. Vgl. auch § 24. 
Winkelmessung. 
§ 11. 
I. Zu den Winkelmessungen sind Theodolite mit einem 360teiligen, verstellbaren 
Horizontalkreise zu verwenden. Der Theodolit muß mindestens 20“ unmittelbare Ablesung 
gestatten. 
II. Vor Beginn der Winkelmessungen ist der Theodolit zu prüfen. Die Prüfung hat 
sich insbesondere auf die Untersuchung der Horizontalachse, der Vertikalachse und der Ziel- 
achse zu erstrecken. Sie ist in angemessenen Zwischenräumen zu wiederholen, auch wenn 
keine besonderen Umstände dazu nötigen.
	        
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