Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 50. 467 
II. Die Auftragung des Punktnetzes (der Dreiecks-, Polygon= und Liniennetzpunkte) 
erfolgt auf Grund von Koordinaten, die Einzelkartierung unmittelbar auf Grund der Maß- 
zahlen in den Handrissen. Wenn sich — wie in Ortslagen — die Messungslinien 
häufen, so können auch Liniennetzpunkte unmittelbar auf Grund der Maßzahlen im Hand- 
riß aufgetragen werden. 
8 80. 
I. Der Maßstab, in dem die Kartierung vorzunehmen ist, wird vom Staatsministerium Maßstab. 
der Finanzen auf Antrag des Landesvermessungsamts bei Anordnung der Neumessungen 
bestimmt. 
II. In der Regel hat der 5000teilige, 2500teilige oder 1000 teilige Maßstab An- 
wendung zu finden. 
#81. 
I. Der Kartierung ist die für die bayerische Landesvermessung festgesetzte Blatt= Blatt- 
einteilung (§ 1 Abs. V) zu Grunde zu legen. Sie hat im Rahmen von Vierecken zu einteilung. 
erfolgen, die für die Gebietsteile nächst der Vermessungsachse als Quadrate mit einer Seiten- 
länge von 46,697 cm (— 16 bayerische Dezimalzoll bei einer wirklichen Länge von 
2334,8733 m = 800 Ruten) angenommen werden können. Für Gebiete, die von der 
Vermessungsachse weiter entfernt sind, wo also die Nummer (e)- des Katasterplans eine 
erheblichere Höhe erreicht, tritt an Stelle des Quadrats ein Rechteck. Bei dem Rechtecke 
sind die der Vermessungsachse gleichlaufenden Seiten etwas kürzer als die unverändert 
bleibenden beiden anderen Seiten. Der Unterschied beträgt für die in den 5000teiligen 
Plänen dargestellten wirklichen Seitenlängen 4 — 0,000156 n (n — 1) Meter. 
II. Soweit Neumessungspläne bestehen, die nicht im Rahmen des allgemeinen Blatt- 
netzes hergestellt sind, kann für Anschlußmessungen mit Genehmigung des Staatsministeriums 
der Finanzen das bestehende Blattnetz beibehalten werden. 
§ 82. 
I. Die bisherige Bezeichnung der 5000 teiligen und 2500teiligen Katasterblätter Bezeichnung 
(§5 1 Abs. V und V1) erleidet keine Anderung. der Kataster- 
blätter. 
II. Bei Kartierungen im 1000 teiligen Maßstabe werden die auf jedes 5000 teilige ter 
Blatt entfallenden 1000 teiligen Blätter in der Richtung von links nach rechts fortlaufend 
so numeriert, daß die linke senkrechte Blattreihe von oben nach unten die Nummern 1, 6, 
11, 16 und 21 erhält. Durch Hinzufügung dieser fortlaufenden Nummern zur Bezeichnung 
des 5000 teiligen Blattes wird jedes einzelne 1000 teilige Blatt in unzweideutiger Weise 
gekennzeichnet. Die Nummern der 1000 teiligen Blätter sind in kleiner Zahlenschrift an- 
zubringen, z. B. J. W. X. 5. Nr. 4. 
91
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.